Eine Frage der Moral:

Linzer Anwalt will keine Sextäter verteidigen

Oberösterreich
02.06.2018 07:36

Hat ein Rechtsanwalt ein Recht, in seinem Beruf auf seine eigenen Moralvorstellungen zu pochen? Der Linzer Advokat Klaus Fuchs soll nächste Woche einen wegen Vergewaltigung angeklagten Mann als Verfahrenshelfer juristisch betreuen. Er will das nicht, doch die Anwaltskammer wies seine Gegenargumente zurück.

„Krone“: Wir haben erfahren, dass Sie einen zugewiesenen Mandanten, dem Vergewaltigung vorgeworfen wird, vor Gericht nicht vertreten wollen.
Klaus Fuchs: Das stimmt. Ich und mein Kanzleipartner vertreten verdächtige Sexualtäter, wenn wir von deren Unschuld nicht überzeugt sind, prinzipiell nicht - darauf weisen wir auch ausdrücklich auf unserer Hompage hin.

Mit welcher Begründung?
Dass ich das mit meinen Moralvorstellungen als Buddhist, aber auch als Vater einer 22-jährigen Tochter einfach nicht vereinbaren kann. Ich habe in diesem speziellen Fall deshalb Befangenheit geltend gemacht und bei der Anwaltskammer um Umbestellung ersucht.

Ohne Erfolg?
Mein entsprechender Antrag wurde abgewiesen, eine Vorstellung gegen diesen Bescheid ebenfalls. Mit der Begründung, das seien „sachfremde Motive“.

Sie haben sich nun auch an das Landesverwaltungsgericht gewandt.
Ja, aber da warte ich noch auf eine Entscheidung.

Wenn diese nicht rechtzeitig vor dem Prozess kommt?
Dann muss ich den Fall übernehmen - auch wenn es mir noch so schwer fällt, in dieser besondere Angelegenheit den Angeklagten vor Gericht zu verteidigen.

Wenn Sie sich aus Moralgründen dennoch weigern?
Dann drohen Disziplinarverfahren und einige Tausend Euro Geldstrafe.

Haben Sie schon mal Verfahrenshilfe abgelehnt?
Ich bin in meinen zwanzig Jahren als Anwalt schon Hunderte Male eingeteilt worden, habe bisher aber noch nie ablehnen müssen.

Johann Haginger, Kronen Zeitung

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