Zu viel zu rechnen?
Ergebnis der Afghanistan-Wahl bleibt weiter unklar
Muss Hamid Karzai in eine Stichwahl? Der amtierende afghanische Präsident hat möglicherweise doch nicht die Stimmenmehrheit von 54,6 Prozent geholt. Bereits am Freitag hatten amerikanische Zeitungen vermeldet, dass sein Ergebnis lediglich bei 47 Prozent liege (siehe Infobox). Jetzt zitiert auch die britische BBC nicht namentlich genannte Quellen, wonach Karzai keine absolute Mehrheit habe. Voraussichtlich am Dienstag teilt die Wahlkommission das endgültige Ergebnis der von Betrugsvorwürfen überschatteten Abstimmung mit.
Ergebnisse in 210 Wahllokalen für ungültig erklärt
Ebenfalls unbestätigten Agenturberichten zufolge wurden in dem Bericht mehrere hunderttausend Stimmen bzw. die Ergebnisse in 210 Wahllokalen für ungültig erklärt. Karzais Konkurrent um die Rolle als erster Mann im Staat ist Ex-Außenminister Abdullah Abdullah.
Komplizierte Rechenformel verzögert Bekanntgabe
Die Veröffentlichung der Analyse der von der UN unterstützten Beschwerdekommission (ECC) war in den vergangenen Tagen immer wieder verschoben worden. Die ECC hatte die Betrugsvorwürfe stichprobenartig untersucht. Die afghanische Wahlkommission (IEC) muss diese neuen Erkenntnisse nun nach einer komplizierten Formel in das bisherige Ergebnis mit einrechnen. Nach dem Wahlgesetz sind Entscheidungen der ECC nicht anfechtbar. Dennoch wurde in Kabul spekuliert, die IEC - die als parteiisch für Karzai gilt - könnte das Verfassungsgericht anrufen, sollte der Amtsinhaber keine absolute Mehrheit mehr haben. Die Staatengemeinschaft hatte in den vergangenen Tagen ihre Anstrengungen verstärkt, die eskalierende politische Krise am Hindukusch zu entschärfen.
Nach dem Mitte September verkündeten vorläufigen Ergebnis hatte Karzai 54,6 Prozent der Stimmen. Abdullah folgte mit 27,8 Prozent. Bei der Wahl war es nach UN-Angaben zu massivem Betrug gekommen. Die meisten verdächtigen Stimmen waren von EU-Wahlbeobachtern Karzai angelastet worden. Karzai hatte die Beobachter scharf kritisiert.
Sollte kein Kandidat eine absolute Mehrheit haben, sieht Artikel 61 der Verfassung eine Stichwahl binnen zwei Wochen vor. Das gilt angesichts der knappen Zeit als schwierig umzusetzen. Eine Verzögerung würde aber bedeuten, dass in Teilen des Landes der bevorstehende Wintereinbruch eine Abstimmung unmöglich machen könnte. Befürchtet wird zudem, dass sich an einer zweiten Wahlrunde wegen der schlechten Sicherheitslage und der Wahlmüdigkeit noch weniger Afghanen beteiligen als an der Abstimmung im August. Damals lag die Wahlbeteiligung nach Angaben der IEC bei 38,7 Prozent.











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