"Steuer auf Steuer"

EU klagt Österreich: Staat kassiert bei Autokauf zu viel

Österreich
09.10.2009 09:05
Die EU-Kommission setzt der Bundesregierung wegen der vielen Ausnahmen im Mehrwertssteuerbereich das Messer an. Die Brüsseler Behörde reichte eine Klage beim Europäischen Gerichtshof ein, in der sie Steuerausnahmen für Sport- und Kulturinstitutionen kritisiert und die Besteuerung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Autokauf ins Visier nimmt. Die Regierung habe ein Mahnschreiben ein Jahr ignoriert, daher jetzt die Klage.

Das Finanzamt kassiert über den Händler einen Mehrwertssteuersatz auf die NoVA, die - einigermaßen kompliziert zu berechnen - je nach Automodell zwischen fünf, aber auch mehr als zehn Prozent des Nettopreises ausmachen kann. Die "Steuer auf die Steuer", gegen die Autofahrerclubs seit Jahren Sturm laufen, darf nach Ansicht der EU-Kommission nicht sein.

Die Behörde verwies in ihrer Klage auf ein entsprechendes Urteil des EuGH zu Dänemark, mit dem die Richter entschieden haben, dass bei einem Verkauf eines Autos mit Zulassung keine Mehrwertsteuer auf die Zulassungssteuer erhoben werden dürfe.

ARBÖ: Staat müsste 467 Mio. an Käufer zurückzahlen
Sollte das Vertragsverletzungsverfahren für die Kommission erfolgreich verlaufen, muss die Regierung das Gesetz ändern und die Besteuerung aufgeben. Laut ARBÖ würde das in Österreich eine Rückzahlungslawine zu Gunsten der Autokäufer auslösen.

"Fünf Jahre zurück können Autokäufer die zuviel gezahlte NoVA vom Staat zurückverlangen ", meinte Gerald Hufnagel vom ARBÖ-Rechtsreferat am Freitag. Bei einem Ende des Verfahrens im Jahr 2010 würde das Rückzahlungs-Volumen 467 Mio. Euro umfassen.

Zu viele Steuerausnahmen für Sport und Kultur
Außerdem hat die Kommission Österreich in einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme" aufgefordert, ihre Mehrwertsteuerbefreiungen für Sport- und Kultureinrichtungen zu ändern. Die weitläufigen Steuerausnahmen für Museen, Theater und Sport-Organisationen würden gegen die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie verstoßen. Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sieht nach Angaben der Brüsseler Behörde Mehrwertsteuerausnahmen für Dienstleistungen von gemeinnützigen Sportorganisationen vor. Die österreichische Umsetzung gehe aber zu weit, weil sie für alle Organisationen gelte, die mit der Förderung von Sport zu tun haben.

Auch im Kulturbereich gehen der Kommission die erlaubten Ausnahmen für öffentliche Kultureinrichtungen zu weit. Österreich befreie den gesamten Betrieb von Museen, Theatern, Tiergärten, Naturschutzgebieten und botanischen Gärten von der Umsatzsteuer, wird kritisiert. Bereits vor einem Jahr hatte die Kommission Österreich aufgefordert, die Praxis zu ändern. Da dies nicht geschehen sei, läuft mit der begründeten Stellungnahme der Kommission die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens an. Sollte es auch hier wieder keine Änderung geben, wird in einer dritten und letzten Stufe Österreich vor dem EuGH landen.

Ganze Latte an "tierischen" Steuern bemängelt
Ebenfalls eine Klage gibt es gegen Österreich wegen reduzierter Mehrwertsteuersätze bei Pferden, vor allem bei Rennpferden. Eine herabgesetzte Mehrwertsteuer gebe es auf der Liste von Nahrungsmitteln für menschlichen und tierischen Verbrauch, lebende Tiere oder Saatgut. Allerdings dürften solche Ermäßigungen weder für Tiere gelten, die als Haustiere gehalten werden, noch für Ponys oder Rennpferde. Neben Österreich werden in dieser Causa auch noch Frankreich, Deutschland und Luxemburg vor den EuGH gezerrt

Die Kommission betont, dass durch gesetzwidrige Ausnahmen der Wettbewerb gestört werde. Damit werde es auch unmöglich, sicherzustellen, dass die EU-Länder auf einer gleichen gesetzlichen Grundlage von der Gemeinschaft profitieren könnten.

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