Der 33-jährige Familienvater hatte am 23. Oktober 2008 seine 31-jährige Ex-Lebensgefährtin in ihrem Elternhaus in Kirchstetten im Bezirk St. Pölten mit einem angesetzten Schuss in den Hinterkopf getötet.
"Er richtete sie nahezu hin"
"Er richtete sie nahezu hin", so die Staatsanwältin. Zuvor hatte der 33-Jährige die Frau und die beiden gemeinsamen Kinder beim Heimkommen abgepasst und die beiden Kleinen, die heute vier und acht Jahre alt sind, in ein anderes Zimmer geschickt. Nach der Tat sagte der Angeklagte zu seinem Sohn, dass jetzt alles gut sei, ließ die Kinder alleine mit der toten Mutter und flüchtete. Kurze Zeit später stellte er sich selbst der Polizei.
Richter: "Enorme Kaltblütigkeit"
Der Angeklagte bekannte sich zu Prozessbeginn überraschend schuldig, konnte zum Tathergang außer Kopfschütteln und Schluchzen aber kaum Angaben machen. Bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen, zeigte der 33-Jährige noch Reue: "Es tut mir sehr leid, dass es passiert ist. Aber ich kann es nicht mehr ändern." Im Gegensatz dazu erkannte der beisitzende Richter bei dem Angeklagten eine "enorme Kaltblütigkeit": "Ich habe selten jemanden gesehen, der alle Tatsachen so verdreht, dass sie ihn in ein rechtes Licht rücken."
"Habe es wegen der Kinder getan"
Die Kinder seien der ausschlaggebende Grund für die Tat gewesen, erklärte der Angeklagte. Er sei an dem Tag einfach überlastet gewesen, weil seine Frau ihn verlassen und ihm die Kinder weggenommen habe. Geld hingegen sei für den 33-Jährigen, der nach einem Firmenkonkurs rund 500.000 Euro Schulden hat und in Deutschland bereits zu neun Monaten bedingter Haft wegen Menschenhandels verurteilt wurde, "kein Motiv" gewesen.
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