Korruptionsverdacht
Die 40-jährige Mutter des Mädchens, die den entgegenkommenden Wagen gelenkt hatte, kam wie der Beschuldigte mit schweren Verletzungen davon. Das Kleinkind, das angeschnallt am Rücksitz saß, war auf der Stelle tot. Der bisher unbescholtene Bauführer, der zum Unfallzeitpunkt nicht alkoholisiert war, legte vor Einzelrichter Manfred Seiss ein umfassendes Geständnis ab.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Angeklagte hat mittlerweile 51.600 Euro an Trauerschmerzensgeld, Begräbniskosten und Schadensersatz für das kaputte Auto der Lungauer Familie bezahlt. Er nahm die Strafe an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen noch nicht rechtskräftig.
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