Bald unter Strafe
Williamson auch daheim nicht ewig sicher
Die 27 EU-Mitglieder gaben einander zwei Jahre Zeit, den Beschluss in ihr nationales Recht umzusetzen. Spätestens im Dezember 2010 müsste demnach auch Großbritannien die Leugnung des Holocaust unter Strafe stellen. Von einer Strafverfolgung absehen können die EU-Staaten allerdings dann, wenn die Äußerungen nicht geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören, oder wenn sie keine Drohungen, Beschimpfungen oder Beleidigungen enthalten. Spielraum für juristische Interpretation bleibt also.
Die Ausnahmen und juristischen Feinheiten wurden in den einstimmig verabschiedeten Rahmenbeschluss der EU laut der katholischen Nachrichtenagentur "Kathpress" vor allem auf britisches Betreiben aufgenommen. Dort herrscht die Sorge, dass die Meinungsfreiheit zu stark eingeschränkt werden könnte. Auch in skandinavischen Ländern konnten NS-Schriften und -Apologien in der Vergangenheit häufig ungehindert verbreitet werden. Diese Länder müssen ihre Gesetze aber auf jeden Fall ändern. Was die Gerichte damit anstellen, ist aber eine andere Frage...
Beschluss ließ sieben Jahre auf sich warten
Sieben Jahre brauchte es, bis die EU-Staaten sich auf die gemeinsamen Strafen gegen Holocaust-Leugnung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit einigen konnten. Ein erster Vorschlag der EU-Kommission stammte schon aus dem Jahr 2001. Die Arbeiten blieben über Jahre eingestellt, als sich keine Einigkeit abzeichnete.
Zunächst hatte vor allem Italien blockiert. Später waren es die Mittel- und Osteuropäer, die mit neuen Forderungen die Einigung schwierig machten: Sie wollten ein Verbot aufnehmen, stalinistische Verbrechen in ihren Staaten zu leugnen. Dazu kam es dann aber nicht. Nun heißt es, strafbar sei das Leugnen von "Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen" im Sinne der Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs sowie von Verbrechen, wie sie vom Nürnberger Militärtribunal nach dem Zweiten Weltkrieg definiert wurden.
Der EU-Kompromiss wurde schließlich im Frühjahr 2007 unter deutscher EU-Präsidentschaft erzielt. Doch auch danach dauerte es noch fast 20 Monate, bis sieben Parlamente in EU-Staaten ihre Vorbehalte aufgaben und der Beschluss auch formell angenommen werden konnte. Wie wirkungsvoll die Regelung in der Praxis sein wird, lässt sich freilich erst einschätzen, wenn alle EU-Staaten tatsächlich ihre Gesetze angepasst haben werden.
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