AK-Steuertipps

Behinderung und Steuer

Oberösterreich
12.02.2009 11:42
Arbeiterkammer und "OÖ-Krone" helfen beim Steuersparen! "Ein Steuerausgleich zahlt sich fast immer aus und bringt hart verdiente Euro vom Finanzamt zurück", raten AK-Steuerexperten.

Steuerrechtlich gilt man als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt. Dann kann man ohne Nachweis von Einzelkosten Pauschalbeträge geltend machen: von 75 Euro pro Jahr bei 25 Prozent Behinderung bis zu 726 Prozent bei 100 Prozent. Darüber hinaus werden unter anderem anerkannt:

Aufwendungen für nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel wie etwa einen Rollstuhl; Kosten für Heilbehandlungen, Heilbehelfe und Medikamente; Bei Gehbehinderung ein weiterer Freibetrag von 153 Euro pro Monat, wenn ein Auto auf diese Person angemeldet ist; Zusätzliche Pauschalbeträge für erforderliche Diätnahrung; Für Kinder mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe ein monatliches Pauschale von 262 Euro - ein eventueller Pflegegeldbezug wird allerdings gegengerechnet.

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