In Zelle erhängt

Tiroler “Goldmord”: Verurteilter Ex-Polizist tot

Österreich
04.06.2013 12:50
Jener ehemalige Polizist, der für den Mord an einer leitenden Tiroler Bankangestellten am Landesgericht Innsbruck nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, ist tot. "Der Beschuldigte ist in seiner Zelle erhängt aufgefunden worden", teilte der Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, Hansjörg Mayr, am Dienstag mit. Eine Obduktion wurde angeordnet.

Der 52-jährige Ex-Polizist war im Mai 2013 für schuldig befunden worden, die Bankangestellte am 15. März 2012 in Wiesing vorsätzlich getötet zu haben, indem er sie zunächst mit Chloroform betäubt, mit Benzin übergossen und schließlich den Pkw, in dem sie saß, mit zwei Signalfackeln in Brand gesetzt habe. Als Motiv sah die Anklagebehörde acht Goldbarren im Wert von 333.388 Euro. Diese sind bisher nicht wieder aufgetaucht.

Der Beschuldigte hatte bis zum Schluss seine Unschuld beteuert und behauptet, gemeinsam mit der Bankerin einen Raubüberfall fingiert zu haben. Die Goldbarren hätten für einen Neustart in Mallorca verwendet werden sollen.

Mit Verbandsmaterial erhängt
Der 52-Jährige wurde am Dienstag um 9.20 Uhr erhängt an der Querstrebe eines Fensters seiner Mehrpersonenzelle aufgefunden. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte, war er dort zum Tatzeitpunkt alleine. "Die beiden Mithäftlinge hatten zu diesem Zeitpunkt die Zelle für einen Hofspaziergang verlassen", erklärte Mayr. Fremdverschulden werde daher ausgeschlossen. Der 52-Jährige habe für die Tat Verbandsmaterial verwendet. Eine Obduktion soll die genaue Todesursache klären.

"Genaue Umstände müssen geklärt werden"
Der Anwalt des Tiroler Ex-Polizisten zeigte sich vom Tod seines Mandanten betroffen. "Ich weiß noch nicht, wie das zustande gekommen ist", so Hansjörg Mader. Jetzt müssten zunächst die genauen Umstände geklärt werden. Ob er womöglich etwas Schriftliches hinterlassen habe, konnte Mader nicht sagen: "Ich muss erst mit den Angehörigen sprechen." Er selbst habe seinen Mandanten zuletzt vor drei Wochen gesehen.

Außerdem könne er nicht sagen, ob der Grund für einen möglichen Selbstmord darin zu finden sei, dass sich sein Mandant ungerecht verurteilt gefühlt habe, oder ob es ein Schuldeingeständnis gewesen sei. Sicher sei lediglich, dass der 52-Jährige nicht rechtskräftig verurteilt worden ist, betonte der Anwalt. Mader hatte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil und die verhängte Höchststrafe angemeldet.

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