Laut Balluch zeigten sich die 2.186 Bürger an, nachdem sie ein E-Mail an die Firma Eybl geschickt hatten, "in dem eine Kampagne angekündigt wurde". Der VgT-Obmann meinte: "Die ungeheure Resonanz auf die Selbstanzeigemöglichkeit beweist ohne jeden Zweifel, dass die große Mehrheit der Menschen weder eine legale Kampagne gegen Pelz noch deren Ankündigung für rechtswidrig hält. Doch genau das ist laut Paragraf 105 des Strafgesetzbuches das Kriterium: Nur, wenn die Rechtsgemeinschaft ein Vorgehen dieser Art für sittenwidrig hält, darf es strafrechtlich verfolgt werden."
Fünf der 13 Freisprüche durch OLG Wien aufgehoben
Das Oberlandesgericht Wien hatte am 10. Juni einen Teil der Freisprüche im Tierschützerprozess aufgehoben. Nicht rechtskräftig wurden die Freisprüche von fünf (der ursprünglich 13) Beschuldigten in Bezug auf Nötigung und versuchte Nötigung, Sachbeschädigung, Tierquälerei sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt.
"Der Freispruch vom Vorwurf der 'kriminellen Vereinigung' und von einigen anderen Tatvorwürfen durch das Landesgericht Wiener Neustadt vom Mai 2011 blieb unbekämpft und wurde rechtskräftig", betonte damals das Gericht.
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