"Die wahre Bestrafung hat sie schon längst bekommen", meinte der Verteidiger mit Blick auf die schrecklichen Folgen der zu schnellen Fahrt. Die Angeklagte war in der Nacht mit rund 100 km/h unterwegs gewesen, als der Wagen in einer Kurve von der Straße abkam. Es wäre vermutlich nicht viel passiert, wenn das Auto nicht gegen einen Holzzaun gekracht wäre. Eine Zaunlatte spießte dabei die Beifahrerin auf, die noch an der Unfallstelle starb.
Trotz L-17-Führerschein schon sehr erfahren
Die junge Lenkerin wurde nur leicht verletzt, erlitt aber einen schweren Schock und konnte zunächst nicht befragt werden. Sie hatte zum Unfallzeitpunkt zwar erst drei Monate ihren L-17 Führerschein, war aber schon mehrere Tausend Kilometer gefahren. Trotzdem hatte sie die Straße, auf der nur 70 km/h erlaubt waren, offensichtlich unterschätzt.
Alkohol hatte die Steirerin keinen getrunken, also kam sie mit einer bedingten Strafe in der Höhe von sechs Monaten davon. Der Richter empfahl ihr außerdem, an Schulen an einem Projekt für Aufklärungsarbeit in Bezug auf Straßenverkehr teilzunehmen.
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