'lässt einen wundern'

Schafskostüme in Flammen – Prozess wird wiederholt

Salzburg
20.09.2010 15:48
Der Prozess gegen einen 16-jährigen Lehrling aus Hallein, der am 24. Februar 2009 bei einer Faschingsparty in Abtenau (Tennengau) zwei Schafskostüme fahrlässig in Brand gesetzt haben soll, wird neu aufgerollt. Ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz gab am Montag am Landesgericht Salzburg der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten statt.

Durch den Brand waren die zwei Trägerinnen der Kostüme schwer beziehungsweise leicht verletzt worden. Der Lehrling hatte im April 2010 eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten erhalten und wie die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil berufen. "Zurück an den Start" forderte nun der Vorsitzende des Berufungssenates, Georg Wiesinger. Wie schon Verteidiger Klaus Perner ortete er Lücken bei den polizeilichen Erhebungen. Wiesinger bezeichnete es als erstaunlich, dass die Beamten unmittelbar nach der Tat in der Schirmbar, wo die Kostüme Feuer fingen, nicht ermittelt hätten, weil es laut einer Aussage eines Polizisten "gerammelt voll war". Zudem sei das Urteil in erster Instanz nicht schlüssig, betonte er.

Berufungssenat: Das "lässt einen wundern"
Das Erstgericht war davon ausgegangen, dass der Bursche einen Wattebausch von einem Kostüm gezupft und mit einem Feuerzeug angezündet hatte. Die Flamme hätte dann die Kostüme der beiden Frauen in Brand gesetzt, hieß es. Der Angeklagte beteuerte, er sei Rücken an Rücken zu der danach schwer verletzten 23-Jährigen gestanden, deren Kostüm als erstes Feuer fing und an dem sich die zweite Verkleidung entzündet haben soll. Einem Gerichtsgutachten zufolge befanden sich die Hauptbrandspuren aber an der Vorderseite des Kostüms der 23-Jährigen. Dass der Rücken der Frau keine Brandwunden aufwies, "lässt einen wundern", meinte Wiesinger und riet, einen Experten beizuziehen, "um die Verletzungsentstehung zu klären".

Zigarette eigentlicher Brandauslöser?
Der bisher unbescholtene Beschuldigte hatte ausgesagt, dass er den brennenden Wattebausch auf den Boden fallen gelassen und die rund 15 Zentimeter lange Stichflamme mit dem Schuh ausgedrückt habe. Erst zwei Minuten danach habe das Kostüm der 23-Jährigen gebrannt. Der Vorsitzende kritisierte, dass das Erstgericht diese Zeitspanne nicht näher erörtert habe. "Zur Klärung des Sachverhaltes muss noch einmal verhandelt werden." Der Verteidiger des Lehrlings zog andere Zündquellen wie beispielsweise eine glühende Zigarette in Erwägung, die in unmittelbarer Nähe in Hüfthöhe gehalten worden sein könnte. "Als wahrscheinlich anzunehmen ist, dass sich die Frau eine Zigarette angezündet hat und sich vielleicht aus Gedankenlosigkeit mit dem Feuerzeug selber angezündet hat", mutmaßte der Advokat und forderte einen Freispruch für seinen Mandanten.

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