2 Jahre teilbedingt

Salzburg: Anwalt veruntreut 124.000 Euro – verurteilt

Salzburg
16.02.2012 18:42
Ein ehemaliger Rechtsanwalt aus Salzburg ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten - davon acht Monate unbedingt - verurteilt worden. Dem nicht rechtskräftigen Schuldspruch des Schöffensenates zufolge hat der 46-Jährige 124.000 Euro an Klientengeldern veruntreut und zusammen mit schweren Betrugshandlungen sowie dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen einen Gesamtschaden von rund 136.000 Euro verursacht.

Obwohl der Ex-Jurist ein reumütiges Geständnis abgelegt und bisher einen ordentlichen Lebenswandel geführt habe, könne aus generalpräventiven Gründen keine gänzlich bedingte Strafe ausgesprochen werden. Er habe die anwaltliche Vertrauensstellung missbraucht, so der Vorsitzende des Schöffensenates. Klienten dürften nicht den geringsten Zweifel daran hegen, dass man einem Anwalt trauen könne.

Als Tatzeitraum wurde März 2008 bis 12. Jänner 2011 angegeben. Weder Staatsanwalt Georg Kasinger noch Verteidiger Alexander Schuberth gaben nach der Urteilsverkündigung Erklärungen ab. "Die Strafe ist zu hoch", so Schuberth in aller Kürze.

Anklage sprach von "erheblichem Treuebruch"
Der Staatsanwalt warf dem Ex-Anwalt "erheblichen Treuebruch" vor, er habe elf Klienten die erstrittenen Beträge aus Zivilverfahren nicht ausbezahlt. Es handelte sich großteils um Versicherungsleistungen, Schmerzensgeld und Verdienstentgang. Zudem habe der Salzburger 6.000 Euro an Mietkosten für einen BMW nicht bezahlt, bei einer weiteren Betrugshandlung rund 2.000 Euro Schaden verursacht und die Gebietskrankenkasse durch das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen in der Höhe von rund 4.000 geschädigt.

Der Angeklagte will "auch nichts beschönigen", wie er am Donnerstag betonte, "ich bin schuldig im Sinne der Anklage". Die Umsätze seiner Kanzlei seien einmal besser, einmal schlechter gewesen. "Im Jahr 2010 habe ich gemerkt, dass die Kanzlei in finanzielle Schieflage geraten ist." Er gestand ein, dass er einen hohen privaten Aufwand betrieben habe. Als im Jahr 2007 eine Russin in sein Leben getreten sei, habe er nicht mehr so klar denken können, was aber keineswegs als Entschuldigung anzusehen sei, so der Jurist. Diese Frau habe ihm quasi das Geld aus der Tasche gezogen. Aber bis zuletzt habe er versucht, die erstrittenen Beträge an seine Klienten auszubezahlen.

40-prozentige Schadenswiedergutmachung geplant
Der Jurist bemühe sich jetzt um Schadenswiedergutmachung, soweit es ihm möglich ist, betonte der Verteidiger. Sein Mandant habe bereits eine Rückzahlung geleistet, was letztlich aber nur eine "Symptom-Behandlung" gewesen sei. Eine 40-prozentige Schadenswiedergutmachung sei dennoch vorgesehen. Der derzeitige Arbeitgeber des Juristen in Deutschland stelle einen Betrag von 40.000 Euro zur Verfügung, kündigte Schuberth an.

Im Jänner 2011 war der Angeklagte sowohl mit seiner Kanzlei als auch privat in den Konkurs geschlittert. Die Gläubiger stellten Forderungen von rund 300.000 Euro. Der Jurist wurde delogiert, legte seine Anwaltslizenz zurück und zog nach Hamburg, weil er dort eine Arbeitsstelle in einer Rechtsabteilung eines Unternehmens erhalten hatte. Am 4. Mai wurde er in Hamburg aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen und wenig später auf freien Fuß gesetzt.

Bei den Behörden in Salzburg wurde eine Kaution in der Höhe von 20.000 Euro hinterlegt. Der Jurist wohnt und arbeitet derzeit in Hamburg. Anfangs vermutete die Justiz, dass er untergetaucht ist. Das wies der Salzburger entschieden zurück. "Mein persönliches Umfeld hat gewusst, wo ich mich aufhalte."

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