Der Erstangeklagte fasste bei der Verhandlung am Landesgericht Salzburg nun eine Gesamtstrafe von neun Jahren Haft aus. Der zum Tatzeitpunkt 18-jährige Bursche hatte den Chauffeur am 27. Oktober 2009 mit einer Hundekette gewürgt, während sein 17-jähriger Komplize 16-mal mit einem Küchenmesser auf ihn einstach.
Unterschiedlicher Strafrahmen
Das Würgen mit der Kette sei ebenso schwerwiegend zu werten wie die Messerstiche, da habe der Taxifahrer schon Todesängste ausgestanden, sagte Senatsvorsitzende Monika Gföllner. Weil aber der Strafrahmen für den erstangeklagten jungen Erwachsenen fünf bis 20 Jahre betrage, für den jugendlichen Zweitangeklagten hingegen ein bis 15 Jahre, müsse es auch eine unterschiedliche Gewichtung beim Strafmaß geben.
Die Strafe für den Zweitangeklagten wurde nicht erhöht. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten gegen das erstinstanzliche Urteil vom 31. Mai berufen. Die beiden Burschen gaben als Tatmotiv "Geld für eine Jause" an.
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