Salzburg scheitert

Land verliert Streit um Grund im Tennengebirge

Salzburg
04.06.2009 17:28
Das Land Salzburg hat nun den Streit um den Verkauf eines 800 Hektar großen Areals im Tennengebirge von den Bundesforsten an den Industriellen Peter Kaindl endgültig verloren. Der Industrielle erhielt am Donnerstag das Urteil des Obersten Gerichtshofes, der darin feststellt, dass das Land gar nicht berechtigt sei, gegen diesen Vertrag rechtlich vorzugehen.

"Die Sache wurde nun drei Mal von ordentlichen Gerichten und zwei Mal von der Grundverkehrskommission geprüft, und in allen fünf Fällen wurde gleich entschieden", sagte Kaindl-Sprecher Michael Prock am Donnerstag. Im Prinzip gehe es darum, dass es sich beim Grundverkauf um einen privatwirtschaftlichen Vertrag handle und das Land kein Recht habe, in diesen einzugreifen.

Land forderte Rückabwicklung des Deals
2006 hatten die Bundesforste 800 Hektar im Tennengebirge um etwa fünfeinhalb Millionen Euro an Kaindl verkauft. Kurz darauf machten die Grünen darauf aufmerksam, dass sich in dem Areal wichtige Wasserreserven befinden könnten, und forderten die Rückabwicklung des Deals. Das Land gab daraufhin ein Gutachten in Auftrag, und als dieses mit dem Ergebnis vorlag, der Verkauf sei rechtsunwirksam, kündigte Landeshauptfrau Gabi Burgstaller im April 2006 an, vor Gericht zu ziehen. Im Februar 2008 wurde die Klage schließlich eingebracht. Diese berief sich auf den Paragrafen 1, Absatz 3a des Bundesforstegesetzes, wonach strategisch wichtige Wasserressourcen nicht verkauft werden dürften. Der Verkauf an Kaindl sei deshalb "nichtig".

Erlaubnis, 20 Jahre nach Wasser zu suchen
Ob sich im Gebirgsstock tatsächlich große Wasserreserven befinden, wurde durch dieses Verfahren allerdings gar nicht geklärt, weil es hier nur um die Frage ging, ob das Land sich in das Privatgeschäft einmischen darf. Während das Land durchwegs behauptete, in dem Areal würden sich Wasserreserven befinden, hat Kaindl dies abgestritten und mit Gutachten untermauert. Abgesehen davon hat der Unternehmer mit der Gemeinde St. Martin einen Vertrag abgeschlossen, der der Kommune das Recht einräumt, 20 Jahre lang nach Wasservorkommen zu suchen. Sollte welches gefunden werde, dürfe dies die Gemeinde auf ewig um den symbolische Preis von einem Euro nutzen.

Brenner fordert Reparatur des Gesetzes
"Zweifellos ist dies eine Niederlage im Kampf gegen den Ausverkauf und die Privatisierung wichtiger Wasserressourcen", meinte der zuständige LHStv. David Brenner (SPÖ) in einer ersten Reaktion auf das OGH-Urteil, das er im Detail noch nicht kennt. Der Politiker forderte eine rasche Reparatur des Bundesforstegesetzes.

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