Üble Nachrede

Ramprecht-Causa: Grasser blitzt vor Gericht erneut ab

Österreich
13.11.2012 12:02
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat im Rechtsstreit mit seinem Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht (Bild links) in der Buwog-Causa vor Gericht erneut eine Niederlage einstecken müssen. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien wies eine sogenannte Impugnationsklage ab, mit der Grasser eine Exekutionsbewilligung für unzulässig erklären lassen wollte. Gegen Grasser war eine Geldstrafe verhängt worden war, weil er Ramprecht als "psychisch labil" bezeichnet hatte. Grassers Anwalt, Michael Rami, kündigte Berufung gegen das Urteil an.

Bei dem Exekutionsverfahren geht es um jene 5.000 Euro, zu deren Zahlung Grasser wegen übler Nachrede vom Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien im vergangenen Juli verurteilt wurde. Grasser hatte Ramprecht sowohl in einem Interview im November des Jahres 2011 als auch im Korruptions-Untersuchungsausschuss im April dieses Jahres als "psychisch labil" bezeichnet.

Vor Gericht behauptete der Ex-Minister, dass er im Zuge des Untersuchungsausschusses rechtlich dazu verpflichtet gewesen sei, die inkriminierte Aussage zu tätigen, nämlich dass sein beklagter Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht psychisch labil sei und/oder dringend psychische Hilfe benötige sowie sinngleiche Behauptungen. Seine Aussage, die wahr sei, sei somit gerechtfertigt gewesen. Doch das Gericht weist in seinem Urteil diese Argumente zurück und erklärt, Grasser sei im Untersuchungsausschuss "eben nicht über den psychischen Gesundheitszustand des Beklagten befragt" worden.

Ramprecht-Anwalt: "Grasser wird wohl endgültig zahlen"
"Karl-Heinz Grasser möge zur Kenntnis nehmen, dass seine Versuche der persönlichen Diffamierung nicht erfolgreich sind und eine ordentlich arbeitende Justiz ihm die schon längst notwendigen Grenzen zeigt", ließ Ramprecht am Dienstag über seinen Anwalt Michael Pilz ausrichten. Der Beklagte hat laut Pilz noch die Möglichkeit, Berufung gegen dieses Urteil zu erheben. Er gehe aber davon aus, dass auch dieses Rechtsmittel nicht erfolgreich sein werde. "Grasser wird die 5.000 Euro wohl endgültig zahlen müssen" erwartet der Anwalt.

Ob er damit recht behält, wird sich weisen, Grassers Anwalt Michael Rami kündigte jedenfalls Berufung an. "Herr Mag. Grasser wird gegen das Urteil fristgerecht Berufung an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erheben", so Rami. Weiters stellte der Rechtsvertreter klar, dass weder Grasser noch er behaupten würden, dass Ramprecht psychisch labil sei oder psychische Hilfe benötige.

Hintergrund des Klagereigens der beiden Ex-Kollegen - vor dem aktuellen Prozess hatte Grasser Ramprecht wegen übler Nachrede geklagt - sind die schweren Anschuldigungen des ehemaligen Kabinettsmitarbeiters gegenüber seinem Ex-Chef, dieser habe die Privatisierung der Buwog manipuliert. Grasser weist alle Vorwürfe zurück.

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