Neue Asylzahlen

Obergrenze: “Stehen bei derzeit 65 Prozent”

Österreich
30.08.2016 12:24

Mit Stichtag 31. Juli 2016 sind in Österreich exakt 28.765 Asylanträge gestellt worden. 24.260 Personen wurden zum Verfahren zugelassen, womit bis dahin die von der Regierung festgelegte Obergrenze von 37.500 Anträgen zu etwa 65 Prozent erfüllt wurde. Diese Zahlen wurden am Dienstag nach dem Ministerrat genannt.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) führten weiterhin Gespräche mit den Nachbarländern, "insbesondere mit Ungarn", hieß es. Der ungarische Premier Viktor Orban hatte sich ja zuletzt ablehnend gezeigt, was eine Rückweisung von Flüchtlingen aus Österreich direkt an der Grenze betrifft. Eine weitere Zahl nannte diesbezüglich am Dienstag SP-Kanzeramtsminister Thomas Drozda: Derzeit laufen 10.751 sogenannte Dublin-Verfahren.

Entwurf für Asyl-Notverordnung geht in Begutachtung
Sobotka möchte den Entwurf für die Asyl-Notverordnung "in den nächsten Tagen" in Begutachtung schicken. Er werde sich mit der SPÖ "zusammensetzen" und abstimmen, sagte er. Der Innenminister ließ aber durchblicken, dass er den Text auch ohne abschließende Koordinierung mit dem Koalitionspartner in Begutachtung schicken könnte.

Drozda skizzierte mögliche Szenarien für das Inkrafttreten der Notverordnung. Vier Wochen wird die Begutachtung dauern, nach einem entsprechenden Regierungsbeschluss muss dann der Hauptausschuss des Nationalrats die Verordnung absegnen.

Mindestens eine Woche braucht es von der Regierungsvorlage bis zur Ausschuss-Sitzung. Sollte sich ein Erreichen der Obergrenze abzeichnen, müsste man also mit dieser einen Woche Vorlaufzeit kalkulieren. Alternative wäre, dass der Ministerrat die Verordnung schon früher beschließt und sich der Hauptausschuss dem Thema erst widmet, wenn die Grenze naht.

Brandstetter: EuGH-Verfahren zu Notverordnung riskieren
Nach Ansicht von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) muss Österreich ein etwaiges Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Notverordnung riskieren. Er fürchte sich aber überhaupt nicht davor, meinte Brandstetter im Ö1-"Mittagsjournal".

Aus seiner Sicht sei die Verordnung verfassungsrechtlich gut vertretbar. Er halte sie für notwendig, "damit man's hat, wenn man's braucht". Solange die Sicherung der EU-Außengrenzem und das Asylregelwerk der EU nicht funktionierten, seien solche innerstaatlichen Maßnahmen nötig.

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