Schon im März hatte Kaiser erklärt, ein Beitrag Kärntens sei vor allem im "Kausalzusammenhang" vorstellbar - also zu den Haftungsprovisionen. Davon sind zwischen 1997 und 2010 insgesamt rund 140 Millionen Euro an Provisionen für Hypo-Haftungen geflossen, bis zum Auslaufen der Haftungen im Jahr 2017 rechnet ein Rechnungshofbericht vom Jänner 2014 mit weiteren gut 65 Millionen Euro. In Summe dürfte es also um knapp 210 Millionen Euro gehen, über die das Land verhandlungsbereit ist.
Kärnten könne dies allerdings nicht sofort zahlen, betonte nun Kaisers Sprecher. Vorstellbar sei etwa, dass man die Summe auf ein Treuhandkonto legt - und dann zahlt, "wenn definitiv der Schaden feststeht". Auch der Zeitraum, bis wann ein solches allfälliges Konto befüllt werden soll, müsse Teil der Verhandlungen sein.
Provisionen von der Hypo ans Land Kärnten
Die Haftungsprovisionen bekommt das Land von der staatlichen Hypo Alpe Adria (inklusive ihrer inzwischen verkauften Ex-Tochter Hypo Österreich) für die Haftungen, die Kärnten wiederum für diverse Bankgeschäfte übernommen hat - obwohl es diese gar nicht bedienen könnte. Nach der Notverstaatlichung im Dezember 2009 - die vor allem mit den Haftungen des Landes Kärnten begründet wurde und wird - stellte sich die Bank auf den Standpunkt, dass Kärnten keinen Anspruch mehr auf Provisionen habe und beendete die Zahlungen. Das Land klagte daraufhin die Haftungsprovisionen ein - um keine Sorgfaltspflichtverletzung zu begehen, wie das Land Kärnten betonte - und gewann.
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