Nach "Kratzer-Rache"

Jurist: “Parkplatz-Reservierung ist verboten”

Österreich
08.03.2014 14:32
Ein skurriler Streit unter Autofahrern um einen angeblich "reservierten Parkplatz" im Wiener Bezirk Favoriten endete - wie berichtet - mit einer böswilligen "Kratzer-Rache". Deshalb erinnert ein renommierter Polizei-Jurist alle Pkw-Lenker daran, "dass das Reservieren von Parkplätzen per Gesetz verboten ist!"

Rückblick: Vergangene Woche wollte ein selbst ernannter Parkplatzwächter einer Wienerin (30) in der Humboldtstraße das Einparken verbieten. Nachdem die couragierte Frau dennoch in der Parklücke stehen geblieben war, bremste ein arroganter BMW-Lenker neben ihr ein.

"Entweder du verschwindest, oder es wird etwas passieren!", drohte er sinngemäß. Die Frau meldete das zwar bei der Polizei, doch am nächsten Morgen war ihr Wagen rundum zerkratzt: Der Schaden: 3.000 Euro! Wie durchsickerte, dürfte es sich beim BMW-Fahrer um einen Afghanen handeln. Doch für die Tatzeit, hat er offenbar ein Alibi - und so wird die Frau auf ihrem Schaden sitzen bleiben.

Hunderte Leser meldeten sich bei der "Krone" und machten ihrem Zorn über diesen Fall der "Parkplatz-Reserviererei samt Racheakt" Luft. Polizeijurist Manfred Reinthaler stellt deshalb klar: "Laut Straßenverkehrsordnung, Paragraph 82, ist das private Reservieren von Parkplätzen verboten!"

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