Die beiden Jugendlichen - sie trugen beide Kopftuch - nahmen am Montag auf der Anklagebank Platz. Eine dritte Verdächtige, die im März noch gemeinsam mit ihnen in Untersuchungshaft war, fehlte. Sie hatte sich nach der Entlassung offenbar tatsächlich nach Syrien abgesetzt, gegen die 20-Jährige besteht seither ein europäischer Haftbefehl.
"Eheschließung" via Internet
Die beiden anwesenden Schülerinnen wurden über eine Frau, die Mitglied der IS-Miliz ist, per Internet angeworben, um von Österreich nach Syrien auszuwandern: "Die Frauen werden angeschrieben, es sei ihre Pflicht, sich dem IS anzuschließen und mit den Kämpfern Familien zu gründen, um die Herrschaft zu stützen", erklärte der Staatsanwalt. Das sei "soziale Hehlerei".
Die ältere der beiden, sie ist 17, hatte im Spätsommer des Vorjahres einem Kämpfer via Skype das Eheversprechen gegeben und wäre damit nach islamischem Ritus verheiratet. Die andere Jugendliche (16) ist mit einem IS-Anhänger verlobt, führte der Staatsanwalt aus. Beide sollten Ende des Vorjahres über Ungarn und die Türkei nach Syrien zu den Männern fahren, verschoben die Reise aber ins Frühjahr. Bevor es dazu kam, nahm die Polizei sie im März fest.
Wollten "Zelle zur Verbreitung des IS" bilden
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass beide genau wussten, worauf sie sich einließen und was sie unterstützten. Die 17-Jährige hatte etwa auf ihrem Handy ein Propagandavideo, auf dem zu sehen ist, wie ein Gefangener des IS bei lebendigem Leib verbrannt wird. Auf einem anderen sei zu sehen gewesen, wie über eine geköpfte Leiche auf der Straße gespottet wird, so der Staatsanwalt. Ihm zufolge hätten die Mädchen mit den Kämpfern eine "Zelle zur Verbreitung des IS" bilden wollen.
Der Verteidiger der beiden sprach davon, dass die Mädchen verführt worden seien: "Es wurde mit ihnen Kontakt aufgenommen und nicht umgekehrt." Außerdem sagte er, dass in der Geschichte noch keine einzige Frau verurteilt worden sei, weil sie einen Mann geheiratet hat und ihm Kinder versprach: "Es gibt Millionen Frauen auf der Welt, die bisher Gleiches machten." Man müsse den Fall von der subjektiven Seite sehen: "Die beiden sind tief religiös und dachten, im 'Heiligen Krieg' mitzuhelfen", so der Anwalt. Für die Mädchen sei das kein Terror. Nun hätten sie aber erkannt, dass ihre Ziele falsch sind, nicht nur rechtlich, auch menschlich. Daher seien sie auch nicht - wie die dritte Verdächtige - ausgereist.
Öffentlichkeit teils ausgeschlossen
Bevor die beiden Angeklagten befragt wurden, hatte das Gericht die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung ausgeschlossen. Bei den Beschuldigten handle es sich um Minderjährige, deren künftige Chancen durch den Ausschluss gewahrt bleiben sollen. Erst zur Urteilsverkündung waren Zuschauer und Medien wieder zugelassen.
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