Totenruhe gestört

Bgld: Geldstrafe für 48-jährigen Knochenjäger

Österreich
17.03.2014 14:58
Jener Südburgenländer, der im vergangenen Sommer mit der Aushebung von 111 Knochen aus einer Grabstätte in Maria Weinberg im Bezirk Güssing für Aufsehen gesorgt hat, ist am Montag unter anderem wegen Störung der Totenruhe zu einer Geldstrafe von 480 Euro - nicht rechtskräftig - verurteilt worden. Der 48-Jährige zeigte sich zum Teil geständig. Er gab an, eine Genehmigung des betagten Mesners gehabt zu haben.

Der 48-Jährige, der bereits nach Bekanntwerden des Falls die mediale Aufmerksamkeit gesucht hatte, habe auch den Prozess gegen ihn und einen gleichaltrigen mutmaßlichen Komplizen als "Bühne"- wie ihm Staatsanwalt Roland Koch vorhielt - genutzt. Er habe damals den Mesner kontaktiert und wollte die Gebeine - es waren 56 Totenköpfe und 55 Oberschenkelknochen - aus dem Karner der Pfarrkirche "retten".

Dem 80-jährigen Mesner, der ihm und seinem Freund "aus Teenagerzeiten" sogar geholfen haben soll, erzählte der Angeklagte, er wolle die Knochen in einem Museum, dem Stadtmuseum Oberwart - das bis zum heutigen Tag laut Koch "nur in Ihrem Kopf existiert" - ausstellen. Und auch seinem Freund soll er dies erzählt haben - ebenso, dass er eine "Genehmigung" vom Mesner habe.

"Es war nur vom Retten und Bergen die Rede"
"Ich habe zu meinem Freund gesagt, da ist ein alter Karner, in dem sich Knochen befinden und in welchem Zustand der ist und dass man einige vielleicht restaurieren kann. Es war nie vom Ausräumen sondern vom Retten und Bergen die Rede", hielt der Angeklagte fest. Zur "Genehmigung" meinte der Mann vor Einzelrichtern Karin Lückl, "der Mesner ist das Bindeglied zwischen dem Pfarrer und mir", es sei nicht "meine Aufgabe" zu fragen, ob er das überhaupt dürfe. Er habe angenommen, der Mesner habe im Vorfeld "die notwendigen Schritte planiert."

Eine Genehmigung habe der 80-Jährige nie erteilt, meinte er. Das Recht hätte er ja gar nicht gehabt. Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte, der sich selbst vor Gericht vertrat und bei seinen Befragungen der geladenen Zeugen von sich in der dritten Person sprach, den Mesner "mit dem Schmäh gepackt, sein Alter ausgenutzt und die Knochen mitgenommen", so Koch. Der Mesner sei "faktisch chancenlos" gewesen.

"Werbung" für Privatmuseum wurde zum Verhängnis
Auf die Schliche kam man dem arbeitslosen Mann, der sich selbst als freischaffender Künstler bzw. Musiker bezeichnet, weil er "Werbung" für sein "Privatmuseum" auf einem Flohmarkt in Kemeten im Bezirk Oberwart machen wollte und ein Beamter in Zivil die ausgestellten Knochen, die er mit einem Schild "nicht zu verkaufen" versehen hatte, entdeckte. Aber auf die Frage, ob er sie auch verkaufe, soll er laut dem Ermittler gesagt haben: "Ja, das ist nur eine Frage des Geldes."

Bei einer Hausdurchsuchung und einer freiwilligen Nachschau wurden bei dem 48-Jährigen außerdem geringe Mengen an Suchtgift sowie trotz aufrechtem Waffenverbot Waffen und Munition sichergestellt. Der Mann fasste eine Strafe von 120 Tagsätzen a vier Euro oder 60 Tagen Ersatzstrafe aus - unter anderem auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und unerlaubten Umgangs mit Suchtmitteln.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, ehe er meinte, er könne die Strafe nicht bezahlen, "also kann ich eh gleich hierbleiben." Lückl wies den Mann daraufhin auf die Möglichkeit zur Leistung von gemeinnütziger Arbeit hin.

"Lecken Sie mich am Arsch"
Für einen Eklat sorgte vor Gericht auch der später in Abwesenheit freigesprochene mutmaßliche Komplize, der dem Hauptangeklagten beim Ausheben und Verladen der Gebeine half: Nachdem Lückl ihm eine Frage zum wiederholten Mal gestellt hatte, meinte der Invaliditätspensionist: "Für mich ist das nicht lustig, ich werde langsam aggressiv." Kurz darauf sprang er auf, eilte zur Tür und schrie zur Richterin: "Lecken Sie mich am Arsch!"

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