Internationale Bande

18 Festnahmen wegen Schlepperei und Drogenhandels

Österreich
04.03.2014 16:25
Eine Gruppe von insgesamt 18 Menschen ist in Österreich und Bosnien-Herzegowina in den vergangenen Wochen wegen Schlepperei und Drogenhandels festgenommen worden. Von Bosnien aus sollen türkische und syrische Staatsbürger illegal nach Österreich und in weitere EU-Staaten gebracht worden sein. Drei der Festgenommenen sind Österreicher.

Die Verdächtigen waren in Österreich und Bosnien aktiv. Neben der Schleppertätigkeit wird ihnen auch Suchtgiftschmuggel vorgeworfen. Fast wöchentlich seien Drogen per Kurierfahrten von Bosnien nach Österreich transportiert worden, so das Bundeskriminalamt. Vier der 18 Festgenommenen sind Frauen, drei sind österreichische Staatsbürger, alle anderen kommen aus Bosnien-Herzegowina.

Seit Oktober 2013 war gegen mehrere Verdächtige ermittelt worden, bevor dann Ende des Vorjahres in Wien und Graz zunächst für vier Schlepper die Handschellen klickten. Mitte Jänner wurde in Graz der Hauptverdächtige Dejan J. festgenommen. Neben dem 29-jährigen Bosnier wurden noch vier weitere Beschuldigte gefasst und knapp 90 Gramm Heroin, über 130 Gramm Cannabisprodukte und auch Methamphetamine sowie Amphetamine sichergestellt.

Halbes Kilogramm "Crystal Meth" sichergestellt
Im bosnischen Banja Luka nahm die dortige Polizei dann Ende Jänner auch den zweiten Hauptverdächtigen Hassan T. (49) und fünf weitere Personen fest. Dabei wurden ebenfalls Suchtmittel sichergestellt. Die bisher letzten drei Festnahmen in dem Fall gab es am Mittwoch vergangener Woche in Graz. Bei einer der Hausdurchsuchungen entdeckten die Ermittler fast ein halbes Kilogramm "Crystal Meth".

Insgesamt wurden der österreichisch-bosnischen Tätergruppierung sechs durchgeführte und drei bis fünf vorbereitete Schlepperhandlungen nachgewiesen. Dabei wurden jeweils zwischen ein und drei Personen befördert. Diese mussten bis zu 2.000 Euro pro Kopf an die Schlepper zahlen.

Die Ermittlungen und Vernehmungen sind in beiden Ländern noch im Gange. Ob es Auslieferungen geben könnte und wo die etwaigen Prozesse stattfinden könnten, müssten die zuständigen Staatsanwaltschaften entscheiden.

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