Einstimmigkeit herrschte laut Magistrat hinsichtlich der Pflichtschulstandorte, für deren "bedingungslosen Erhalt" sich der Gemeinderat "unabhängig künftiger Zuständlichkeiten" aussprach. Vorerst werde die Bestandsgarantie von der jetzt zuständigen Landesregierung erwartet. Sollte sich die Schulstandortkompetenz verändern und künftig der Bund diese innehaben, "hält die Stadt St. Pölten weiterhin an Ihrer Forderung nach Aufrechterhaltung aller Schulstandorte fest".
Mit Mehrheit wurde die Landesregierung aufgefordert, "die Orthopädie am Standort St. Pölten in vollem Umfang zu belassen und das Landesklinikum zu einem Zentralklinikum nach dem österreichischen Krankenanstaltengesetz auszubauen". Weil nicht erwartet werden könne, dass die gesamte Anzahl der 48 orthopädischen Betten nach Krems verlagert werde, würde dies "eine deutlich schlechtere medizinische Versorgung im orthopädischen Bereich im gesamten Zentralraum" bedeuten. Die Orthopädie sei ein zentrales Standbein einer umfassenden Gesundheitsversorgung, die "zu einer Landeshauptstadt gehört".
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