Das Wasser lief so manchem Bürger im Munde zusammengelaufen, als die Aussendung eines Reiseunternehmens im Briefkasten lag. Die Firma lud nämlich in nette Gasthäuser ein und lockte dazu noch mit Gratis-Schnitzerln oder Gewinnversprechungen.
Auch Helga H. aus Kaltenleutgeben im Bezirk Mödling erhielt eine Einladung. In einem Lokal in Brunn am Gebirge buchte sie drei Ausfahrten – und zahlte 75 Euro Gebühr. Als sie es sich am nächsten Tag anders überlegt hatte, hieß es: "Wir haben uns für das Gasthaus eine Reisebüro-Betriebsstätten-Genehmigung besorgt. Stornierungen sind also nicht möglich."
"Frau H. kann mit einem eingeschriebenen Brief sehr wohl von der Buchung zurücktreten", meinen Rechtsexperten der Arbeiterkammer. Und kritisieren: "Wenn das Land nicht so einfach Genehmigungen vergeben würde, wäre Kundennepp vorab ausgeschlossen."
von Lukas Lusetzky, Kronen Zeitung
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