Damit haben die zwölf Schüler wohl nicht gerechnet: Weil die Matura-Arbeiten in Mathematik gestohlen worden sind, müssen sie nochmals ihre Taschenrechner hervorholen. Denn die Prüfung wird wiederholt – so sieht es das Gesetz vor. "Natürlich ist das eine ungute Situation. Aber man kann niemandem einen Vorwurf machen", wird Elternvereinsobmann Josef Dammerer in den "Niederösterreichischen Nachrichten" zitiert. Was war geschehen?
Neue Chance für zwei "Fünfer-Kandidaten"
Direktorin Gabriele Schletz hatte die Mathematik-Arbeiten korrigiert und danach eine Verwandte im Spital besucht. Währenddessen brach ein Unbekannter das Top-Case des Motorrades der Pädagogin auf – und machte sich mit dessen Inhalt aus dem Staub. Es fehlten Süßigkeiten, Persönliches – und eben auch die zwölf Matura-Arbeiten.
Juristen uneins über rechtliche Auswirkungen
Dieser Fall bereitet nicht nur den Jugendlichen, sondern auch den Juristen der Schulbehörde arges Kopfzerbrechen. Denn was passiert, wenn das Diebesgut plötzlich wieder auftaucht? Landesschulinspektor Rainer Ristl: "Geschieht das vor der neuerlichen Prüfung, ist alles paletti, eine Wiederholung unnötig." Später wird die Sache kompliziert. Welche der beiden Noten dann gilt, wissen nicht einmal die Rechtsgelehrten. Ristl: "Ich würde dafür eintreten, die bessere Arbeit zu werten."
Detail am Rande: Zumindest zwei der Maturanten bekommen durch den Diebstahl eine neue Chance. Sie hatten sich beim ersten Mal zu oft verrechnet und hätten einen Fleck eingefahren.
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