Mord im Gericht

58-Jähriger muss für den Rest seines Lebens hinter Gitter

Niederösterreich
16.10.2010 12:16
Wegen Mordes an einer 42-jährigen Rechtspflegerin am Bezirksgericht Hollabrunn ist am Freitag ein 58-jähriger Mittelschullehrer und Künstler zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Auch des versuchten Mordes an einer Richterin, von der er sich in seinem Scheidungsverfahren ungerecht behandelt fühlte, wurde der Mann von einem Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Braitenberg einstimmig schuldig gesprochen.

Die Verteidigerin meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die lebenslange Haftstrafe begründete Braitenberg damit, dass das, was der Angeklagte gemacht habe, unheimlich brutal und "nicht wieder gutzumachen" sei. Nur weil der 58-Jährige die betreffende Richterin nicht finden konnte, "musste eine andere für sie sterben", die als verantwortungsvolle Beamtin und zweifache Mutter nur ihren Job gemacht hatte. Diese Tat werde für immer in den Köpfen der Familie und der traumatisierten Gerichtsbediensteten bleiben, die jetzt Angst hätten, dass Leute schimpfend ins Gericht kommen und jemandem in den Kopf schießen.

Opfer aus 25 cm Entfernung in Mund geschossen
Der 58-jährige Mittelschullehrer und Künstler war am 16. Dezember des Vorjahres bewaffnet zum Bezirksgericht Hollabrunn gekommen, um die in seinem abgeschlossenen Scheidungsverfahren zuständige Richterin aufzusuchen. Er fand sie aber nicht, weil sie in einer Verhandlung war, und traf schließlich auf die 42-Jährige, die die Geschäftsstelle im Bezirksgericht leitete. Laut Aussage des Angeklagten habe er die Frau unter Drohung mit der Waffe dazu auffordern wollen, ihn zur Richterin zu führen. Dabei fiel der tödliche Schuss, der das Opfer auf 25 Zentimetern Entfernung in den Mund traf - die Frau verblutete binnen weniger Minuten.

"Es tut mir unsagbar leid, ich kann es nicht rückgängig machen und gebe der Familie, was ich habe", sagte der Beschuldigte am Freitag vor Gericht. Er sei zwar schuldig am Tod der 42-Jährigen, habe dies aber keineswegs beabsichtigt. Der Richterin habe er nach dem Prinzip "Aug um Aug, Zahn um Zahn" - "sehr zornig" und unter Alkoholeinfluss - "die Füße wegziehen" wollen, so wie sie ihm - durch das Scheidungsurteil - den Boden unter den Füßen weggezogen habe.

Verteidigerin plädierte auf fahrlässige Tötung
Im Prozess wesentlich war die Frage der Alkoholisierung des Angeklagten - die Verteidigerin Christine Lanschützer plädierte nämlich darauf, dass die Tat im Zustand voller Berauschung begangen wurde und somit nur mit fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu bestrafen sei. In der zweitägigen Verhandlung hatten 20 Zeugen und fünf Gutachter ausgesagt. Sie hatten aber im Wesentlichen gegen diese Darstellung gesprochen: Eine Alkoholisierung des Beschuldigten sei nur am Geruch, aber nicht am Verhalten aufgefallen.

Sämtliche Handlungen, die der 58- Jährige gesetzt hatte - Auto fahren, Stiegen steigen, sich im Gebäude orientieren und mit Menschen sprechen - würden gegen die volle Berauschung sprechen, betonte der Psychiater Werner Brosch. Er musste sogar zweimal vor Gericht erscheinen: Die Verteidigerin hatte am Freitag nämlich ein zweites psychiatrisches Gutachten beantragt, weil das erste ihrer Meinung nach "nicht entsprechend dem Stand der Wissenschaft" war. Sämtliche Zweifel wurden aber durch die erneute Befragung ausgeräumt, sagte der Richter und wies den Antrag ab.

"... die wollte ich nicht, ich wollte die Richterin"
Der Angeklagte habe keine wirkliche Verantwortung für sein Handeln übernommen und kein reumütiges Geständnis abgelegt, sich vielmehr selbst als Opfer dargestellt, sagte Staatsanwalt Stefan Dunkl in seinem Schlussvortrag. Er sei aber zeitlebens gewalttätig gewesen und an jenem Tag habe er die 42-Jährige nicht einfach nur "erschrecken", sondern schießen wollen, um sie zum Schweigen zu bringen. Bezeichnend sei auch, was der Angeklagte nach der Tat gesagt hatte, so Dunkl: "Es tut mir leid, die wollte ich nicht, ich wollte die Richterin."

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