Keinen Unfall gebaut

Alkolenker drohen jetzt zehn Jahre Gefängnis!

Österreich
19.01.2017 17:00

Dieser Prozess in Klagenfurt dürfte Folgen haben. Denn erstmals wird ein Alkolenker wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung angeklagt. Der Mann war mit 1,9 Promille auf der Tauernautobahn gestoppt worden. Obwohl niemand zu Schaden kam, droht ihm Gefängnis!

Der Fall, der kommende Woche von Richterin Barbara Baum im Klagenfurter Landesgericht verhandelt wird, klingt nach einem "typischen" Alko-Delikt: Ein 41-jähriger Kärntner hatte sich nach einem Essen mit Geschäftspartnern zu einer Weinverkostung hinreißen lassen - angeblich spontan und ohne daran zu denken, wie er hinterher nach Hause kommen sollte.

Anklage wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung
Also setzte sich der Mann mit 1,9 Promille ans Steuer seines Firmen-SUVs und fuhr, so die Anklage, 42 Kilometer stockbetrunken über die Tauernautobahn, durch Tunnel und auch durch einen Baustellenbereich mit Gegenverkehr, ehe ihn die Polizei anhalten konnte.

Führerscheinentzug und Verwaltungsstrafverfahren sind im Laufen - aber auch die Staatsanwaltschaft hat sich eingeschaltet und den Alkolenker wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung angeklagt. Sogar bei Alko-Unfällen mit Opfern wurde bisher meist Fahrlässigkeit angenommen.

Anwalt: "Er wird mit einem Verbrecher gleichgestellt"
Sein Verteidiger Hans Toriser hält den Vorwurf daher für stark überzogen: "Er wird mit einem Verbrecher gleichgestellt." Denn ein Vorsatzdelikt gilt als Verbrechen - und wird mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Das Oberlandesgericht Graz hält dazu fest, dass "eine Verurteilung ausreichend wahrscheinlich ist". Wer so fährt, "hat mit dem bedingten Vorsatz gehandelt, dass er eine Gefahrenlage schafft". Diese Rechtsmeinung könnte zu einer Verschärfung im Umgang mit Alkolenkern führen, meinen Experten.

Kerstin Wassermann, Kronen Zeitung

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