Behörden-Drohung

Rundfunkbeitrag nicht gezahlt: Frau sollte in Haft

Ausland
30.01.2017 12:01

Aufregung in Deutschland wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge: Weil sie sich weigerte, GEZ-Gebühren zu zahlen, drohten die Behörden einer Mutter zweier Kinder im Alter von zwei und zehn Jahren mit Haft. Dabei schaut die Frau laut eigenen Aussagen nicht einmal fern.

Seit 2013 zahlt Mandy Böck aus dem thüringischen Eisfeld keine Rundfunkgebühren mehr. "Wir schauen kein Fernsehen", erklärte die 36-jährige Mutter zweier Kinder gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Focus". "Wenn wir mit den Kindern etwas gucken wollen, dann schauen wir vielleicht mal eine DVD. Das ist einfach nicht zeitgemäß!"

Den Behörden war das jedoch egal: Wegen ausstehender Gebührenzahlungen in Höhe von rund 300 Euro verlangte ein Gerichtsvollzieher im Auftrag von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio-Beitragsservice per Schreiben eine Vermögensauskunft von Bock und zitierte sie dafür ins zuständige Amtsgericht.

Verbunden war die Aufforderung mit der Drohung: "Sollten Sie zu diesem Termin nicht erscheinen, müssen Sie sich alle weiteren Schritte, besonders eine Verhaftung zu einer Ihnen nicht genehmen Zeit, u.U. mit polizeilicher Unterstützung, selbst zuschreiben. Hiernach erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt." Der Haftbefehl liege bereits vor, so der Gerichtsvollzieher im Schreiben.

"Ich möchte nicht zahlen, weil ich das nicht bestellt habe"
Was Bock am meisten schockierte: "Die Dame vom Landratsamt, die den Haftbefehl beim Gerichtsvollzieher in Auftrag gegeben hat, wusste, dass ich zwei Kinder habe. Sie sagte, ich solle mir selbst Gedanken machen, was dann mit den Kindern geschieht", wird Bock zitiert. Die zweifache Mutter blieb jedoch standhaft und erschien nicht zum gewünschten Termin: Es sei nicht so, dass sie nicht zahlen könne. "Ich möchte nicht zahlen, weil ich das nicht bestellt habe. Was also soll eine Vermögensauskunft bringen?"

Der Sender MDR distanzierte sich indes von der drohenden Verhaftung. Der Beitragsservice der Landesrundfunkanstalt sei über den Vorgang nicht informiert gewesen, hieß es in einem Schreiben an Bock. Zwar ermögliche das Gesetz bei Verweigerung einer Vermögensauskunft eine sogenannte Erzwingungshaft, es sei jedoch der Wunsch der Rundfunkanstalten, von dieser Maßnahme keinen Gebrauch zu machen.

Erledigt ist die Angelegenheit für Mandy Böck damit allerdings noch nicht: Das zuständige Amtsgericht kündigte einen neuen Abgabetermin an. Die Sache sei noch nicht vom Tisch, so die Vize-Direktorin.

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