"Extrem gelitten"
Erstickt: 21-Jährige sperrte Stiefsohn in Koffer
Nach der Urteilverkündung reagierte die junge Mutter betroffen. "Ich träume oft von Sena. Diese Reue und Last werde ich mein Leben lang nicht vergessen", hatte sie in ihrem Schlusswort gesagt. Sie bedauere, dass auch ihre beiden leiblichen Kinder nun wegen der Tat leiden.
Am Tattag hatte die Japanerin das Kind allein in der Wohnung in Düsseldorf gelassen und war Einkaufen gegangen. Als sie wiederkam, hatte der kleine Junge in der Wohnung Unordnung angerichtet. Daraufhin hatte die Frau das Kind am 11. November vergangenen Jahres in den Hartschalenkoffer gesperrt und ersticken lassen. Währenddessen sei sie aus dem Zimmer gegangen, weil sie dessen Rufen und Schreien nicht ertragen habe, hatte die Angeklagte gestanden. Dann habe sie sich um den Haushalt gekümmert.
Depressiv, aber voll schuldfähig
Die zur Tatzeit hoch schwangere Frau sei zwar leicht depressiv gewesen, aber dennoch voll schuldfähig, befand das Gericht. Die berufstätige Frau war praktisch allein erziehend und lebte mangels Deutschkenntnissen weitgehend isoliert. Strafmildernd bewertete die Schwurgerichtskammer, dass die Angeklagte mit ihrer Lebenssituation überfordert war.
Tod sollte wie Unfall wirken
Zunächst hatte die Japanerin, deren Mann während der Tatzeit auf einer Geschäftsreise war, den Tod des Kleinkindes als Unfall dargestellt. Dann hatte sie eingeräumt, das Kind als Strafe in den Koffer gesperrt zu haben. Rechtsmediziner hatten an der Leiche des Kindes auch Spuren gefunden, die auf Misshandlungen hindeuteten. Die Eltern hatten im Verhör zugegeben, das Kind geschlagen zu haben.
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