EU will Neuregelung
Der Mann aus Münster musste 292,92 Euro Strafe zahlen, weil er für einen Häftling Briefe aus einem Gefängnis geschmuggelt hatte. Er habe die Geldstücke ohne Verpackung in den Nacht-Briefkasten geworfen. Die Münz-Lawine wog 63 Kilo.
"Auf den Cent genau" bezahlt
Justizmitarbeiter gaben das Kleingeld bei einer Bank ab, berichtete die Gerichtssprecherin. Die Summe habe "auf den Cent genau" gestimmt. Die Behörde habe den ungewöhnlichen Zahlungsweg akzeptiert und das Geld nicht zurückgeschickt. "Bei dem Gewicht wären Portokosten entstanden, die den Arbeitsaufwand überstiegen hätten", hieß es zur Begründung.
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