Der 19-jährige Arbeitslose hat noch nie einen Führerschein besessen - dennoch nahm er am Montag gegen 16.45 Uhr ohne zu fragen den Autoschlüssel seines Bruders und fuhr los. Am Freigarten geschah dann das Unglück: Ein sechsjähriger Bub wollte über die Straße zu seinen Eltern laufen - der 19-Jährige (Alkohol war nicht im Spiel) konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und stieß den Buben nieder. Zum Glück erlitt der Junge dabei nur leichte Verletzungen.
Nicht auszudenken, was da passieren hätte können, außerdem sind Kinder aus dem Vertrauensgrundsatz ja ausgenommen. Der unbefugte Lenker muss nun mit einigen Anzeigen rechnen, unter anderem wegen Fahren ohne Führerschein und fahrlässiger Körperverletzung. Die könnte teuer werden: Bei leichter Körperverletzung drohen schon empfindliche Geldstrafen oder bis zu drei Monate Freiheitsstrafe. Bei schwerwiegenderen Verletzungen muss der Unfalllenker sogar mit 360 Tagessätzen oder bis zu einem halben Jahr Gefängnis rechnen. Die tatsächliche Strafe ist dann aber stets situationsabhängig.
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