Grazer Landesgericht

Ex-Bürgermeister angeklagt: “Amtsmissbrauch light”

Steiermark
04.05.2016 16:46

Jeder Bürgermeister einer kleinen, von Abzug betroffenen Gemeinde, freut sich und hilft, wenn eine junge Familie plant sich im Ort anzusiedeln. Ein mittlerweile pensionierter oststeirischer Ortschef hat dabei jedoch seine baubehördlichen Pflichten zu locker genommen- und stand deshalb wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht.

"Die junge Familie wollte schnell aus ihrer kleinen Wohnung raus, ich wollte helfen", sagt der Ex-Bürgermeister vor Gericht. Das Grundstück lag im einzigen Teil der Gemeinde, in dem der Bebauungsplan noch nicht modernisiert und die Ausrichtung des Firstes daher nicht frei wählbar war. "Weil die Familie eine Solaranlage wollte, war das aber wichtig. Also hab ich den Baubescheid unterschrieben."

Freispruch in einem Anklagepunkt
Der Schöffensenat konnte keine Schadens- oder Bereicherungsabsicht erkennen - mittlerweile ist der Bebauungsplan in der Gemeinde auch geändert - und sprach ihn in diesem Punkt frei.

Weitere Konflikte bei Bau
Doch im Zuge des Hausbaus kam es zu Konflikten mit den Nachbarn, es wurde zu nah an deren Grundstück gebaut. Der Bürgermeister verhängte einen Baustopp. "Aber sie hätten auch einen Abrissbescheid aussprechen müssen, das wissen sie, oder?", fragt die Staatsanwältin. "Ja, aber ich habe gehofft, dass ich die Parteien versöhnen kann", so der Angeklagte. Sein Verteidiger sieht darin lediglich einen "Amtsmissbrauch light".

Diversion in zweitem Anklagepunkt
Von einer harten Strafe oder gar einer Verurteilung sah auch das Gericht ab, schlug stattdessen eine Diversion in Höhe von 6000 Euro vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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