Anwalt kämpft weiter

Streit um Domglocken: Linzer blitzt beim OGH ab

Österreich
12.05.2016 17:33

Im Rechtsstreit um die nächtlichen Glockenschläge des Linzer Mariendoms hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) die Revision eines Anrainers zurückgewiesen. Er war zuvor bereits beim Landesgericht und beim Oberlandesgericht Linz abgeblitzt. Sein Anwalt Wolfgang List vermutet, dass eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegen könnte.

Den Kläger, der das Haus nahe dem Dom im Jahr 2004 erworben hat, stört das Schlagen der Glocken der Kirchturmuhr zu jeder Viertelstunde auch in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr - insgesamt 222 Schläge. Er leide an Schlafstörungen und als Folge davon an diversen Symptomen wie Panikreaktionen, Schweißausbrüchen, Erschöpfungs- sowie Ermattungszuständen - zusammengefasst: "wie bei einem Burn-out".

Das Ersturteil begründete seine Abweisung der Klage damit, dass eine Beeinträchtigung "sowohl ortsunüblich als auch unzumutbar" sein müsste und zudem "im Zeitpunkt des Erwerbs der Liegenschaft die Lärmbeeinträchtigung und damit einhergehend eine allfällige Schlafstörung bzw. Gesundheitsbeeinträchtigung für sensible Menschen erkennbar gewesen" wäre.

Anwalt sieht mögliche Verletzung der Menschenrechtskonvetion
List berichtete am Donnerstag, der OGH habe die Revision seines Mandanten zurückgewiesen, weil das Klagebegehren "nicht spezifiziert worden und somit nicht exekutierbar" sei. Er kritisierte, das Höchstgericht habe die Klage inhaltlich nicht erörtert und sei auf keines der Argumente eingegangen. Er sieht zudem eine mögliche Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Unter anderem argumentiert List damit, dass das Erstgericht ein schalltechnisches Gutachten abgelehnt habe und sein Mandant dadurch seinen Standpunkt nicht umfassend habe darlegen können.

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