Zigarre untersagt

Rauchen Sie jetzt nur mehr heimlich, Herr W.?

Österreich
31.01.2015 17:00
Er ist 38, Künstler. Hat lustige braune Augen und graue Schläfen. Genuss-Zigarrenraucher seit 20 Jahren. Christian W. (Name von der Redaktion geändert) ist ins Büro von "Rauchfreiheitskämpfer" und Grasser-Anwalt Manfred Ainedter gekommen. Wie ein verschworenes Duo nehmen die beiden am Besprechungstisch mit dem riesengroßen Kristall-Aschenbecher Platz. Ainedter zündet sich gleich eine Camel light an, während W. behutsam seine Toscano drückt, sie über der Flamme des Streichholzes wärmt, dreht und dann vorsichtig daran zieht.

"Krone": Warum wollen Sie anonym bleiben?
Christian W.: Weil man sich als Raucher heutzutage ja schon als Mensch zweiter Klasse fühlt. Ich will einfach nicht erkannt und vielleicht noch als Schnösel beschimpft werden, der um Mitternacht einen armen, unschuldigen Professor mit Zigarrenqualm quält.

"Krone": Steht aber schwarz auf weiß im Urteil, dass Sie zwischen 0 und 3 Uhr auf dem Balkon rauchen. Der Mieter über Ihnen kann angeblich deshalb nicht mehr schlafen.
Christian W.: Ich arbeite eben nachts. Aber ich bin ja kein Kettenraucher! Ich will nur das machen, was ich seit 20 Jahren gerne mache: nach einem Teller Pasta auf dem Balkon noch eine gute Zigarre rauchen. Hat 20 Jahre lang keinen gestört. Rauch steigt bekanntlich gerade auf und dreht nicht einen Stock über mir eine Kurve, um ins Schlafzimmer von Herrn Professor Doralt zu gelangen und seine Gesundheit zu gefährden.

"Krone": Können Sie sich nicht vorstellen, dass Zigarrenrauch als störend empfunden wird?
Christian W.: Doch, aber in einem Mietshaus wohnt man eben nicht allein. Man hat Nachbarn, und mit denen kann man reden. Aber der Professor hat sich gleich bei der Hausverwaltung beschwert und mir eine Unterlassungsklage schicken lassen. Ich habe dann Experten gefragt, die haben alle gesagt: 'Ignorieren Sie das, das ist einfach nur lächerlich! Sie können ruhig weiterrauchen.' Wenn da ein Herr Mayer geklagt hätte, dann vielleicht. Aber der Herr Professor ist damit durchgekommen.

"Krone": Rauchen Sie jetzt heimlich?
Christian W.: Auf dem Balkon rauche ich nicht mehr - das habe ich ohnehin nur im Sommer gemacht. Allein deshalb, weil ich nicht dauernd von oben beobachtet werden möchte. Der Professor hat mich ja auch fotografiert in der Badehose. Rein rechtlich dürfte ich gar nicht mehr rauchen. Auf keinen Fall bei offenem Fenster. Und wenn ich in der Wohnung rauche, dürfte ich nicht mehr lüften.

"Krone": Fühlen Sie sich gemobbt?
Christian W.: Nicht als Raucher generell. Ich bin ja nicht Columbo! Es würde mir nie einfallen, andere mit meinem Zigarrenqualm zu belästigen. Ich nehme Rücksicht und halte mich an Verbote. Aber ich fühle mich persönlich gemobbt.

Das Gespräch dreht sich um einen, der nicht anwesend ist und den Fall nicht kommentieren möchte. Der pensionierte Finanzrechtsexperte hat W. mit dem Segen der Hausverwaltung geklagt. "Wenn er damit durchkäme", stellt Ainedter klar, "dann könnte man Mietern theoretisch auch verbieten, Schweinsbraten in der Wohnung zu kochen oder Sex zu haben, weil es die Nachbarn stört."

"Krone": Was würden Sie dem Kläger sagen, wenn er jetzt zur Tür hereinkäme?
Christian W.: Nichts. Er hat nie das Gespräch gesucht, also suche ich es auch nicht. Er tut mir eigentlich leid. Hat offenbar nichts Besseres zu tun, als Prozesse zu führen. Aber er beschwert sich ja auch, dass zwischen den Betonplatten meines Balkons Gras wächst. Und dass ich angeblich mit den Vögeln mitpfeife. Er wusste auch, dass ich Zigarrenraucher bin, und ist trotzdem in die Wohnung über mir gezogen. Ich glaube, der ist extra umgezogen, um mit mir Probleme zu haben. Wie jene Leute, die sich bewusst in den Raucherbereich setzen, um sich über die schlechte Luft aufzuregen.

"Krone": Sie könnten die Wohnungen tauschen…
Christian W.: Ja, aber seine ist viel größer. Nein, ich sitze das aus, ich ziehe bestimmt nicht um. Dann hätte er ja erreicht, was er will. Sitzt oben im siebten Stock und triumphiert.

"Krone": Sie könnten auch mit dem Rauchen aufhören. Zigarren enthalten zehn- bis 40-mal so viel Nikotin wie Zigaretten. Nie mit dem Gedanken gespielt?
Christian W.: Nein, weil das Rauchen für mich zur Lebensqualität gehört. Ich würde erst dann aufhören, wenn eine Frau sich das unbedingt von mir wünschen würde. (lacht)

"Krone": Gegen das Urteil wollen Sie ja berufen. Wie wird die Sache ausgehen?
Christian W.: Wissen Sie, ich bin ein bisschen abergläubisch. Ich will das Schicksal nicht herausfordern. Ich glaube, es wird gut ausgehen.

"Krone": Sie wären dann eine Art Pionier der Raucher.
Christian W.: Ich wäre gern ein Pionier. Weil ich nicht in einer Gesellschaft leben möchte, in der sich Nichtraucher und Raucher gegenseitig vor Gericht zerren. In einer Gesellschaft, in der man Mietern vorschreiben kann, wie sie leben. In der jeder den andern beobachtet und, wenn er sich's leisten kann, verklagt.

"Krone": Apropos: Sie sind auch verurteilt, die Prozesskosten von 5.619,64 Euro zu zahlen. Tut Ihnen das weh?
Christian W.: Das wäre für mich ruinös. Ich habe Gott sei Dank eine Rechtsschutzversicherung. Das Teuerste an der Summe war übrigens der Luftsachverständige.

Am Ende unseres Gesprächs ist der Kristall-Aschenbecher ziemlich voll geworden. Bevor W. sich auf den Weg von der Anwaltskanzlei zurück in die Nichtraucherzone macht, stelle ich ihm noch eine Frage, die ihn zum Strahlen bringt.

"Krone": Welche historische Persönlichkeit bewundern Sie?
Christian W.: Das ist natürlich Winston Churchill, der vor 50 Jahren gestorben ist mit 92. Der Mann, nach dem eine eigene Zigarrensorte, die Churchill, benannt wurde. Er hat auch sehr viel Champagner getrunken in seinem Leben und einen Weltkrieg gewonnen. Ein Vorbild, nicht nur für Raucher.

Der Richterspruch
Im Namen der Republik (Aktenzahl 35C 1618/13 x) wird Christian W.  verurteilt, "die von seiner Wohnung ausgehenden, den Kläger störenden Einwirkungen auf die Wohnung des Klägers, insbesondere Zigarrenrauch, zu unterlassen". Gesundheitsschädigung und Störung der Nachtruhe wies das Bezirksgericht Innere Stadt Wien jedoch ab. W. muss die Prozesskosten von 5.619,64 Euro zahlen, geht aber in Berufung.

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