"Intersexuell"

OÖ: Mann will 3. Geschlecht im Pass eintragen

Österreich
21.06.2016 20:12

In Österreich wird erstmals ein Gericht über die Möglichkeit eines dritten Geschlechts entscheiden. Es geht um den Fall eines intergeschlechtlichen Oberösterreiches, der gegen einen Bescheid des Standesamtes Steyr Beschwerde eingereicht hat. Darin wurde dem Mann eine Änderung seiner Geschlechterbezeichnung im Geburtenbuch verwehrt. Der Steyrer will, dass der Eintrag entweder auf "X" , "anders" oder "inter" berichtigt wird.

Alex Jürgen fühlt sich weder als Mann noch als Frau, hinsichtlich der medizinischen Normvorstellung ist sein Körper weder männlich noch weiblich. Seit zehn Jahren lebt er offen als intergeschlechtliche Person. Das wollte er auch in seinen Dokumenten richtigstellen. Er beantragte für seinen Reisepass und im Geburtenbuch eine "wahrheitsentsprechende" Korrektur. Das Standesamt lehnte jedoch die Änderung im Geburtenbuch mit der Begründung ab, dass es per Gesetz nur männlich oder weiblich gebe. Gegen den Bescheid legte der Betroffene am vergangenen Freitag beim Standesamt Beschwerde ein. Was die Neuausstellung des Reisepasses angeht, ist die Entscheidung noch ausständig.

Anwalt: "Kein Paragraf besagt, dass es nur zwei Geschlechter gibt"
"Es gibt keinen einzigen Paragrafen in der österreichischen Rechtsordnung, der besagt, dass es nur die beiden Geschlechter gibt", erklärt der Präsident des Rechtskomitees Lambda, Helmut Graupner, der sich des Falls als Anwalt angenommen hat. Im Personenstandsregister sei nur vorgeschrieben, dass ein Geschlecht einzutragen sei. Dieses Feld sei grundsätzlich offen, sprich: Man muss kein Kreuz machen, sondern ein Geschlecht hineinschreiben.

Nachdem Graupner nicht davon ausgeht, dass in Steyr der Beschwerde stattgegeben wird, wandert der Fall aller Voraussicht nach zum Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Das wäre zugleich ein Präzedenzfall, Alex Jürgen klagt dann als erster Österreicher die Anerkennung eines dritten Geschlechts ein.

Europarat fordert Möglichkeit für drittes Geschlecht
Erst im Vorjahr habe der Menschenrechtskommissar des Europarates aufgerufen, bei der Ausstellung von Urkunden und Ausweisen intergeschlechtlichen Menschen einen Eintrag jenseits von den beiden gängigen Geschlechtern zu ermöglichen, gibt der Jurist zu bedenken.

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