Koffer-Causa

500.000 Euro: Schwiegermutter belastet Grasser

Österreich
04.02.2012 17:11
Neue spektakuläre Entwicklung im Fall Grasser rund um jene 500.000 Euro, die der Ex-Minister im Koffer über die Grenze nach Österreich gebracht hat. Der ehemalige Strahlemann der heimischen Politik wird nun von seiner Schwiegermutter belastet: Sie sei nie "wirtschaftlich Berechtigte" des Kontos, auf das Grasser das Geld für sie einbezahlt haben will, gewesen.

Dem Nachrichtenmagazin "profil" liegt offenbar ein Schreiben von Grassers Schwiegermutter Marina Giori-Lhota an die Großbetriebsprüfung des Finanzamtes Innsbruck vor. Und darin wird der Ex-Minister massiv belastet.

Die Vorgeschichte: Zwischen 2005 und 2006 habe Grasser, so seine Version der Ereignisse, von seiner Schwiegermutter 500.000 Euro in bar übernommen und für sie in einen Genussschein der Hypo Alpe Adria investiert. Weil die Swarovski-Ikone Grassers Fähigkeiten als Finanzminister zur Geldveranlagung habe testen wollen. Das Geschäft lief über ein Meinl-Bank-Konto der Treuhandgesellschaft Ferint AG. Laut Grasser war seine Schwiegermutter die "wirtschaftlich Berechtigte" dieses Kontos. Unversteuerter Gewinn des Deals: 274.588 Euro.

"War niemals wirtschaftlich Berechtigte"
Doch nun widerspricht Giori-Lhota. Weil die Finanz wissen wollte, ob die Einkünfte in der Schweiz auch versteuert wurden, ließ sie wissen: "Vorweg ist festzuhalten, dass ich zu keinem Zeitpunkt wirtschaftlich Berechtigte des auf die Ferint AG lautenden Depots Nr. 49214-0 bei der Meinl Bank AG war." Auch die von Grasser vorgelegte Treuhand-Vereinbarung dementiert Giori-Lhota.

Eine Frage der Finanz bezüglich der Interpretation eines Absatzes könne sie nicht beantworten, "weil dieser Treuhandvertrag ohne mein Zutun und ohne mein Wissen abgeschlossen wurde". Grassers Anwalt Ainedter bleibt gegenüber "profil" jedoch dabei: "Die Schwiegermutter hat ihm das Geld geborgt. Dieses wurde mit sämtlichen Erträgnissen an Frau Giori-Lhota zurückgeführt."

Anwalt: Nahtlose Fortsetzung der "Hetzkampagne"
In einer Stellungnahme gegenüber der Austria Presse Agentur betonte die Anwaltskanzlei am Samstag, strafrechtlich relevant sei einzig, ob die Schwiegermutter Grasser die 500.000 Euro gegeben hat oder nicht. "Und sie dementiert nicht, Grasser das Geld gegeben zu haben", stellt die Anwaltskanzlei fest. Deshalb handle es sich bei den Vorwürfen um eine nahtlose Fortsetzung der "Hetzkampagne".

Nach Rücksprache mit Grasser stellt die Anwaltskanzlei auch rechtliche Schritte in Aussicht, wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses. Begründet wird dies damit, dass es sich um ein Schreiben Giori-Lhotas ausschließlich an die Finanzbehörden handle, das an die Öffentlichkeit gelangt sei.

Die Ermittlungen der Justiz laufen indes weiter, SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer rechnet mit einer Anklage noch im ersten Halbjahr 2012.

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