Die Dauer der Haftstrafe ist offen, da Honsik gegen das Strafausmaß von 18 Monaten Berufung einlegte. Über das Strafmaß wird das Oberlandesgericht entscheiden.
Honsik hatte sich vor 15 Jahren nach Spanien abgesetzt. Er war 1992 in Österreich wegen der Herausgabe seines Druckwerks "Freispruch für Hitler" zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, während des Berufungsverfahrens setzte er sich ab. Honsik hatte die Ermordung der Juden durch die Nazis geleugnet, von der Absurdität der Gaskammerlüge gesprochen.
Im August in Spanien festgenommen
Dass Honsik am 23. August dieses Jahres in Malaga festgenommen werden konnte, verdankte man in erster Linie dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, auf den sich am 19. April 2007 der Rat der EU-Justizministerinnen und -minister in Luxemburg geeinigt hatte.
Österreich hatte die spanischen Behörden in der Vergangenheit zwei Mal um die Auslieferung Honsiks ersucht, um diesen der Verbüßung seiner Strafe zuführen zu können. Spanien lehnte dieses Ansuchen beide Mal ab: Im Unterschied zu Österreich, wo das Verbotsgesetz das Leugnen des Holocausts mit teils langjährigen Haftstrafen bedroht, existieren in zahlreichen europäischen Staaten bisher keine vergleichbaren Strafbestimmungen.
Justizministerin Berger zeigt sich erfreut
Mit "großer Freude über die Wirksamkeit des Europäischen Haftbefehls, gerade bei Neonazis" nahm Justizministerin Maria Berger am Donnerstag die Nachricht von der Überstellung Gerd Honsiks von Spanien nach Österreich auf. Dass die Auslieferung nur 42 Tage nach der Festnahme stattfinde, demonstriere für Berger "die hohe Effizienz dieses Instrument der europäischen Justiz-Zusammenarbeit".
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