Die ÖVP wollte ein verfassungsrechtliches Expertengutachten beim Verfassungsjuristen Heinz Mayer über "die Notwendigkeit von Luftraumüberwachung gemäß den Verpflichtungen nach Verfassung und Neutralitätsgesetz" einholen. Sie argumentiert damit, dass im Ausschuss-Antrag auch die Prüfung der Vorbereitungshandlungen bezüglich der Draken-Nachfolgebeschaffung festgelegt seien.
Pilz meinte wiederum, dass die Sicherung des Luftraums kein Untersuchungsgegenstand sei und man ähnlich wie im Banken-Ausschuss nur das eigentliche Thema - in diesem Fall die Eurofighter-Beschaffung - untersuchen dürfe. Diese Ansicht hätten auch der Verfahrensanwalt und die Juristen der Parlamentsdirektion bestätigt. Sein Kollege Werner Kogler warf der ÖVP vor, auf "Verzögerung umschalten" zu wollen.
Fekter erhob ihrerseits den Vorwurf, dass die anderen offenbar nur "vorgefertigte Urteile" bestätigt bekommen wollen. Das Expertengutachten hätte auch keine Verzögerung verursacht, weil es parallel erstellt hätte werden können.
Erste Zeugenlisten am Donnerstag
Pilz sprach von einem "nach wie vor konstruktiven Klima". So habe man sich einstimmig auf einen Arbeitsplan geeinigt und den nächsten Sitzungstermin für diesen Donnerstag vereinbart, wo es um erste Zeugenlisten gehen soll. Der Arbeitsplan sieht laut Pilz sieben Beweisthemen vor - Ausschreibung, Typenentscheidung, Vertragsverhandlungen und Finanzierung, sonstige Verträge, Ausstiegskosten, Gegengeschäfte und die Rolle von parteinahen Firmen.
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