"Wenig Reue"

“Ex” getötet: Lebenslange Haft für 31-Jährigen

Österreich
13.10.2015 14:27
Im Grazer Straflandesgericht ist am Dienstag ein 31-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hat heuer im Jänner seine Ex-Freundin getötet. Laut Staatsanwältin soll er das Ende der Beziehung nicht verkraftet haben. Der Mann war von Anfang an geständig, zeigte aber kaum Reue. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte und das 25-jährige Opfer hatten sich schon mehr als ein Jahr vor dem Tod der Frau getrennt, trotzdem hatten sie noch Kontakt zueinander. Sie wollte wieder heiraten, was ihr Ex-Freund offenbar nicht verkraftete. "Sie hat ein glückliches Leben gehabt, und das hat er ihr nicht gegönnt", erklärte Staatsanwältin Katharina Tauschmann.

Er suchte die Putzfrau an ihrem Arbeitsplatz auf, dabei kam es zu einem längeren Kampf. Laut Gerichtsmedizinerin Regina Gatternig schlug er seiner früheren Lebensgefährtin auf den Kopf und würgte sie. Als er schon gehen wollte, sah er sein Messer am Boden liegen, hob es auf, ging zurück und stach zu. Erst diese Messerstiche waren laut Gutachten tödlich. Zu diesem Zeitpunkt muss die Frau bereits ohne Bewusstsein gewesen sein, denn es fanden sich keine Abwehrverletzungen.

"Er war sehr, sehr entschlossen"
Der Angeklagte wurde von der psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner als zurechnungsfähig bezeichnet. Nach Meinung der Gutachterin war es "absolut keine Tat aus dem Affekt", sondern er habe alles genau geplant. "Er hat mit aller Macht an ihr festgehalten", beschrieb die Gutachterin. Diese Besessenheit habe dann auch zur Tat geführt. "Er dürfte nie gezweifelt haben. Er war sehr, sehr entschlossen", schilderte sie. "So wenig Reue unmittelbar danach, das ist doch eher die Ausnahme?", fragte Richter Martin Wolf. "Er war einzementiert in seiner Selbstrechtfertigung", meinte die Psychiaterin. "Die Sache war für ihn abgeschlossen und in den wesentlichen Aspekten für ihn auch erledigt."

Die Geschworenen befanden den 31-Jährigen einstimmig für schuldig des Mordes. Er wurde wegen der "besonders grausamen, qualvollen Tat", so der Richter, zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Verteidiger kündigte Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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