Asyl auf Zeit

Gesetzesnovelle: Härtere Regeln für Asylwerber

Österreich
03.10.2015 16:59
Angesichts der massiven Flüchtlingswelle, die derzeit über Europa rollt, arbeitet Österreichs Regierung an einer Gesetzesnovelle, die wesentlich härtere Regeln für Asylwerber bringen soll. In Zukunft sollen Asylberechtige nur noch ein auf drei Jahre befristetes Aufenthaltsrecht erhalten, der Familiennachzug wird an die Fähigkeit zur Selbsterhaltung der Familie gekoppelt.

In Österreich, wo auch in Zukunft jeder Einzelfall geprüft wird, bestehen für Asylwerber im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, Schutz zu erhalten: erstens die Verleihung des Asylstatus (wenn individuelle Verfolgungsgründe vorliegen, d.h. begründete Furcht vor Verfolgung im Herkunftsland wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen oder sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugung), zweitens der subsidiäre Schutz für Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Unversehrtheit im Herkunftsstaat bedroht wird. Sie sind daher keine Asylberechtigten, erhalten aber einen befristeten Schutz vor Abschiebung.

Nur noch drei Jahre Aufenthalt für Asylberechtigte
Derzeit wird Asylberechtigten grundsätzlich ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gewährt. Der Status muss jedoch aberkannt werden, wenn innerhalb von fünf Jahren keine Verfolgungsgründe mehr vorliegen. Es ist gesetzlich aber nicht verankert, dass systematisch geprüft wird, ob diese Gründe noch vorliegen. Die Gesetzesnovelle sieht hingegen nur noch ein befristetes, drei Jahre gültiges Aufenthaltsrecht vor. Nach diesen drei Jahren wird systematisch geprüft, ob noch Verfolgungsgründe vorliegen und damit das Aufenthaltsrecht verlängert wird.

Subsidiär Schutzberechtigte sind bereits jetzt generell nur befristet aufenthaltsberechtigt. Bei der erstmaligen Erteilung wird der subsidiäre Schutz für ein Jahr erteilt, bei jeder weiteren Verlängerung für weitere zwei Jahre. Hier wird also bereits jetzt systematisch geprüft, ob ausreichende Gründe für eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts vorliegen.

Familiennachzug frühestens nach drei Jahren
Was den Familiennachzug betrifft, ist dieser derzeit ohne besondere Voraussetzungen nach einer Wartefrist von einem Jahr möglich. Diese Frist wird nun auf drei Jahre erhöht. Außerdem muss nach Ablauf der drei Jahre zusätzlich noch die Fähigkeit zur Selbsterhaltung der Familie nachgewiesen werden. Konkret bedeutet dies, dass ein ausreichendes Nettoeinkommen, eine adäquate Unterkunft (Nachweis etwa durch Vorlage eines Mietvertrages) und eine Krankenversicherung vorhanden sein müssen.

Beim Nettoeinkommen wären derzeit monatliche Einkünfte in der Höhe von 872,31 Euro für Alleinstehende, 1307,89 Euro für Ehepaare und zusätzlich 134,59 Euro für jedes Kind nachzuweisen.

Mikl-Leitner: "Rückbesinnung auf Kern des Asylrechts"
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sagt zur Novelle: "Wir wollen jenen Menschen Schutz geben, die ihn brauchen. Was derzeit stattfindet, ist aber oft keine Schutzsuche mehr, sondern die Suche nach dem wirtschaftlich attraktivsten Land. Dafür habe ich kein Verständnis. Darum ist es wichtig, dass wir unsere Gesetze wieder auf den Kern des Asylrechts eingrenzen. In diesem Sinne ist das neue Gesetz eine Rückbesinnung, denn das Asylrecht darf nicht zum Zuwanderungsinstrument verkommen. Es geht um zeitlich befristeten Schutz - nicht mehr und nicht weniger."

Vizekanzler Reinhold Mitterlehner kommentiert den Gesetzesentwurf folgendermaßen: "Mit ‎‎Asyl auf Zeit gestalten wir die Einwanderungspolitik aktiv und setzen entsprechende Maßnahmen, wenn der Einwanderungsgrund wegfällt."

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