Eishockey – Frauen
"Es liegen keine eine Wiederaufnahme begründenden Umstände vor", fasste Salzborn den umfangreichen, 14 Seiten umfassenden Beschluss zusammen, der den Ex-Polizisten bereits zugestellt wurde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Die Rechtsvertreterin der ehemaligen Polizisten wird die abgelehnte Wiederaufnahme des Verfahrens bekämpfen. Sie sei im Begriff, ein Rechtsmittel auszuführen, erklärte die Wiener Rechtsanwältin Maria Zehetbauer am Montag.
Damit steht fest, dass die endgültige Entscheidung, ob der Fall Bakary J. strafrechtlich noch einmal aufgerollt wird, beim Wiener Oberlandesgericht liegt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.