Unfall mit Polizei

Helfer sind großem Risiko ausgesetzt

Salzburg
05.08.2015 11:59
Dienstag, kurz nach Mitternacht, prallte an der Kreuzung Gabelsbergerstraße-Sterneckstraße in Salzburg-Schallmoos ein 25-Jähriger mit seinem Pkw in ein Polizeiauto. Die Beamtinnen waren mit Blaulicht im Einsatz und fuhren über eine rote Ampel.

Als der Pkw-Lenker in die Straße einbiegen wollte, kam es zu dem Unfall. Die beiden Polizistinnen sowie der junge Salzburger samt Beifahrer (22) wurden dabei zum Glück nur leicht verletzt. "Einsatzmäßig fahren und die Geschwindigkeit dementsprechend wählen, dass man schnell und sicher zum Unfallort kommt, das ist die Regel", so Irene Stauffer von der Landespolizeidirektion. Fakt ist, dass Einsatzkräfte bei jeder Fahrt einem enormen Stress ausgesetzt sind: "Jede Einsatzfahrt ist mit erhöhtem Adrenalin verbunden, weil man nicht weiß, was einem am anderen Ort erwartet. Weil Menschen direkt betroffen sind, ist das für unsere 500 Freiwilligen und 60 Hauptberuflichen Stressfaktor pur", gibt Bernd Petertill, Rettungskommandant der Stadt Salzburg zu bedenken. Beim Roten Kreuz wird eigens ein Seminar "SEF" (Sicherer Einsatzfahrer) angeboten. Eine Auffrischung im Fahrtechnikzentrum ist zwei-jährlich erforderlich.

3600 Mal rücken die Einsatzkräfte der Feuerwehr pro Jahr in Salzburg aus. Sie sind mit den größten Fahrzeugen mit einem Gewicht bis zu 18 Tonnen auf engstem Stadtraum unterwegs. Sechs Kräfte sind bei einer Einsatzfahrt an Bord. "Wir fahren im Verband als Löschzug. Das bedarf einer speziellen Schulung. Alle zwei Jahre geht es zum Fahrtechnikzentrum, um die Eigenschaften des Fahrzeugs kennenzulernen. Wir üben Bremsaktionen und lassen das Fahrzeug über eine nasse Piste schlittern, damit man ein Feeling bekommt", erklärt Branddirektor Dipl. Ing. Reinhold Ortler. Die vier Fahrzeuge im Verband des Löschzuges sind alle ABS und EBS unterstützt. Beim Zusammentreffen von Einsatzfahrzeugen gelten Vorrangregeln: Rettung kommt vor Feuerwehr und zuletzt die Polizei.

Lenker ist an Verkehrsverbote nicht gebunden
Bei einer Fahrt mit Blaulicht gelten bestimmte Voraussetzungen. Laut § 26 StVO (2 & 3) "ist der Lenker eines Einsatzfahrzeuges bei seiner Fahrt an Verkehrsverbote oder an Beschränkungen nicht gebunden. Er darf jedoch nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen. Die Lenker von Einsatzautos dürfen auch bei rotem Licht in eine Kreuzung einfahren, wenn sie vorher angehalten und sich überzeugt haben, dass sie hiebei nicht Menschen gefährden oder Sachen beschädigen." Der aktuelle Fall kommt bei allen drei Organisationen selten vor. Im Schnitt nur ein Mal pro Jahr beim Roten Kreuz und auch Ortler "klopft auf Holz, dass fast nie was passiert".

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