BAWAG-Klage

Einstweilige Verfügung gegen Elsner abgewiesen

Österreich
09.05.2006 17:33
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtsachen hat einen Antrag der BAWAG auf einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit dem Penthouse des früheren BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsners abgewiesen. Damit wurde das grundbücherliche Verfügungsverbot und die Verpflichtung, Originalurkunden herausgeben zu müssen, von gerichtlicher Seite abgelehnt.

Auf Grund dieser Entscheidung sei nunmehr auch mit einer baldigen Abweisung der ebenfalls von der BAWAG gegen ihren Ex-Chef eingebrachten Klage zu rechnen, teilten Elsners Anwälte am Dienstag mit. Die Rechtsvertreter sprechen von einem "großen Erfolg für Elsner". Konkret richten sich Klage und Einstweilige Verfügung gegen Elsners Ehefrau Ruth, die als Käuferin eines Penthouse in der Wiener Tuchlauben über der Bank-Zentrale aufscheint.

Das Gericht begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der von der BAWAG geltend gemachte Räumungsanspruch nicht zu Recht bestehe.

Anfang Mai hatte die Gewerkschaftsbank BAWAG Klage und Einstweilige Verfügung eingebracht. Darin wird begehrt, ein Belastungs- und Veräußerungsverbot im Grundbuch einzuverleiben und Ruth Elsner aufzutragen, sämtliche grundbuchsfähigen Orginalverträge über den Liegenschaftskauf sowie die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung bei Gericht zu hinterlegen.

Nach Ansicht der BAWAG ist der Verkaufsvertrag an Ruth Elsner unwirksam, weil ein Optionsrecht zum Erwerb nicht zeitgerecht ausgeübt wurde. Überdies sei - ohne Genehmigung durch den BAWAG- Aufsichtsrat - Vermögen unter dem wahren Wert verkauft worden. Angeblich wurden für die 325 Quadratmeter große Immobilie mit Pool, die nach Expertenangaben zwischen 2,6 und 3,2 Millionen Euro wert sein soll, lediglich 470.000 Euro bezahlt.

 

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