Gute Nachricht!

Bank haftet bei Karten-Diebstahl

Österreich
11.04.2006 20:02
Ein wichtiges Gerichtsurteil für alle Opfer von Bankomatkarten-Dieben erreichte jetzt der Verein für Konsumenteninformation: Hebt der Langfinger mit der Karte binnen kurzem Geld ab, ohne dass der Geschädigte sorglos mit seinem PIN-Code war, so muss die Bank den vollen Schaden ersetzen.

Konkret ging es im Musterprozess um 1.500 Euro, die innerhalb von 15 Minuten nach dem Diebstahl vom Konto abgebucht wurden. Der PIN war nirgends aufgeschrieben, der Code der geschädigten Frau wurde offenbar kurz davor beim Bezahlen an der Bankomatkasse „ausspioniert“.

Karte muss schnell gesperrt werden! 
Peter Kolba, Chefjurist des VKI (Verein für Konsumenteninformation): „Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht konnte nicht nachgewiesen werden, und eine kurze Frist, bis man die Karte sperren lässt und die polizeiliche Meldung macht, muss die Bank auch akzeptieren.“

Wartet man allerdings mit der Sperre länger als nötig, haftet man selbst! Das kann teuer kommen, denn zusätzlich zum Bankomat (Tageslimit 400 Euro) spucken Automaten in Bankfoyers auch einige Tausender auf einmal aus.

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