Keine Rückgabe

Klimts "Beethovenfries" bleibt in Österreich

Österreich
06.03.2015 12:27
Das Schicksal von Gustav Klimts berühmtem "Beethovenfries" ist besiegelt: Am Freitagvormittag hat der Kunstrückgabebeirat die Empfehlung abgegeben, dass der 1902 geschaffene Wandfries, der als ein Hauptwerk des Wiener Jugendstils gilt, nicht an die Erben des Vorbesitzers Erich Lederer zurückgegeben wird. Dieser war von den Nationalsozialisten enteignet worden und unternahm zahlreiche Versuche, den Fries zurückzubekommen. Das Kunstwerk wurde im Jahr 1972 um 15 Millionen Schilling von der Republik gekauft - und bleibt Österreich nun auch erhalten.

In der bisher letzten Sitzung am 4. Dezember 2014 hatte der Beirat über das von der Kommission für Provenienzforschung erarbeitete umfassende Dossier noch nicht entscheiden wollen. Die Zeit seither habe man für umfassendes Studium und juristische Bewertung der Unterlagen intensiv genutzt, sagte der Beiratsvorsitzende Clemens Jabloner.

Der Beirat hatte zu prüfen, ob zwischen dem 1972 zustande gekommenen Ankauf des in der NS-Zeit beschlagnahmten und heute in der Secession aufbewahrten Kunstwerks durch die Republik Österreich und einem zuvor ausgesprochenen Ausfuhrverbot ein "enger Zusammenhang" bestanden hatte. Das sahen die Experten letzten Endes als nicht zutreffend an und stimmten einstimmig gegen die Rückgabe an die Erben. Es habe keinen engeren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen der Rückstellung im Jahr 1946, den Verfahren nach dem Ausfuhrverbotsgesetz und dem im Jahr 1972 erfolgten Eigentumserwerb des Bundes gegeben.

"Es war ein langer Weg bis zur Entscheidung"
Zwar gebe es keinen Zweifel daran, dass sich die Republik Österreich nach 1945 gegenüber der Familie Lederer "in schäbiger Weise verhalten hat", erklärte Jabloner bei einer Pressekonferenz. Da allerdings jede Konstellation für sich zu werten sei, wäre daraus nicht der Schluss zu ziehen, dass im Falle des Fries "Unrecht geschehen ist". Der Beiratsvorsitzende musste allerdings zugeben, dass es sich um "einen besonders komplizierten Fall" gehandelt habe. "Es war ein langer Weg bis zur Entscheidung."

Eine Abfuhr erteilte der Beiratsvorsitzende jenen Stimmen, die aufgrund der jüngsten medialen Diskussionen zum Thema eine Beeinflussung der Entscheidung für möglich hielten. Das sei eine "naive Sicht".

Rückgabe bereits 1999 abgelehnt
Das 1902 entstandene monumentale Wandgemälde ist seit 1986 wieder in der Secession untergebracht und gehört zur Sammlung des Belvedere. Bereits 1999 war die Rückgabe des 2,15 Meter hohen und 31,14 Meter langen Fries von der Kommission für Provenienzforschung behandelt, aber ebenfalls abgelehnt worden.

Mit der Novelle des österreichischen Kunstrückgabegesetzes 2009 hat sich nach Ansicht der Erben die Rechtslage jedoch entscheidend geändert. Nun können auch solche Kunstwerke zurückgegeben werden, die Österreich den ursprünglichen Besitzern abgekauft hatte - weshalb die Erben der Familie Lederer 2013 die Rückgabe beantragten. Ihrer Ansicht nach sei der Kaufvertrag von Lederer mit der Republik Österreich "nur unter Druck zustande gekommen".

"Lederer hat den Fries aus freien Stücken verkauft"
Dies war allerdings in einer von der "Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession" und der "Gesellschaft der Freunde der Secession" in Auftrag gegebenen Gegendarstellung, die im November 2013 Kulturministerium und Rückgabebeirat als "Anregung, den Fries nicht zu restituieren" vorgelegt wurde, jedoch vehement bestritten worden. "Aus unserer Sicht sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rückgabe des 'Beethovenfries' nicht gegeben. Erich Lederer hat den Fries zu einem von ihm selbst aus freien Stücken ausgehandelten und als angemessen empfundenen Kaufpreis an die Republik Österreich verkauft."

Ostermayer folgt der Empfehlung
Kulturminister Josef Ostermayer müsste sich formal zwar nicht an die Empfehlung des Kunstrückgabebeirats halten, seit der Verabschiedung des Kunstrückgabegesetzes 1998 wurde den Beiratsempfehlungen jedoch stets Folge geleistet. So ist es auch in diesem Fall, wie Ostermayer nach der Entscheidung wissen ließ: "Ich folge der Empfehlung des unabhängigen Beirats und bedanke mich bei den Mitgliedern und der Kommission für Provenienzforschung für ihre, wie in allen anderen Fällen der Kunstrückgabe, umfassende und verantwortungsbewusste Beurteilung dieser sensiblen Angelegenheit."

Im Gegensatz zum "Beethovenfries" war in der Vergangenheit etwa die von den Nationalsozialisten beschlagnahmte, umfangreiche Sammlung Rothschild zurückgegeben worden, ebenso wie berühmte Klimt-Bilder aus der Sammlung Bloch-Bauer, darunter die sogenannte Goldene Adele.

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