Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Wer jetzt eine Gemeindewohnung in Graz will, muss zuvor zumindest ein Jahr lang seinen Hauptwohnsitz in Graz haben, um überhaupt einen Antrag stellen zu können. (Bislang konnte man theoretisch sofort nach der Meldung um eine Gemeindewohnung ansuchen). Ausnahme: Wer von außerhalb kommt, aber in Graz arbeitet, der kann gleich ansuchen.
Nach zehn Jahren kann künftig die Einkommenssituation von Mietern im Gemeindebau überprüft werden – wer zu viel verdient, muss dann ausziehen.
Für junge Paare (bis 35 Jahre) gibt es gute Nachrichten: Sie gelten nun als Jungfamilie (egal, ob sie verheiratet sind) und werden durch das Vergabe-Punktesystem entsprechend bevorzugt.
Viele Migranten
11.500 Gemeindewohnungen gibt es in Graz. 4500 davon sind direkt in der Hand der Stadt Graz, beim Rest handelt es sich um Übertragungswohnbauten – das heißt, dass die Stadt in Wohnanlagen ein Zuweisungsrecht für einzelne Wohnungen hat. Und: Zwischen 1800 und 2000 Menschen stehen im Schnitt auf der Warteliste für eine Gemeindewohnung. Wartezeit: ca. eine Jahr.
Übrigens: Der Anteil von Mietern mit Migrationshintergrund im Grazer Gemeindebau ist hoch: Er beträgt 26 Prozent.
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