Angeklagt waren neben den beiden Prolactal-Geschäftsführern auch ein früherer Käsemeister der Firma, eine Angestellte der Qualitätssicherung und der Leiter eines externen Prüflabors. Ihnen wurde vorgeworfen, am Tod von sieben Menschen und der Körperverletzung von acht weiteren schuld zu sein, weil sie den listerienverseuchten Quargel nicht rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen hatten (Bericht siehe Infobox). Der Klage hatte sich eines der Opfer angeschlossen, ein Arzt, der durch eine schwere Listerienerkrankung auf den Rollstuhl angewiesen ist und beim Sprechen Probleme hat.
Mangel an Beweisen
Von den Anschuldigungen ist am Ende nur wenig übrig geblieben, was vor allem am Mangel an Beweisen lag. Es gab die Ergebnisse der Chargen-Prüfungen bei Prolactal, doch schon an den Grenzwerten schieden sich die Geister. Gutachter Rudolf Bliem sprach zwar von einer "starken Belastung" einiger Chargen Ende 2009, doch wer tatsächlich was gegessen hat, konnte nur noch vermutet werden.
Die beiden medizinischen Gutachter am letzten Verhandlungstag gaben an, es habe auch Fälle gegeben, bei denen Menschen auch unterhalb der Listerien-Grenzwerte erkrankt und gestorben sind. So blieb für Staatsanwalt Stefan Strahwald nur übrig, den beiden Geschäftsführern vorzuwerfen, sie hätten 2010 die Produktion einstellen müssen, nachdem die Kontaminierung der Ware bekannt geworden war.
"Die Angestellten trifft keine Schuld"
Richter Raimund Frei folgte dieser Argumentation und verurteilte die beiden Manager zu 18 Monaten bedingt, wandelte jedoch in einem Fall sechs Monate der Haft- in eine unbedingte Geldstrafe von 7.200 Euro um. Die beiden anderen Angestellten sowie der Leiter eines Prüflabors wurden freigesprochen. "Die beiden Angestellten trifft keine Schuld an der Auslieferung, und der Laborleiter hat seine Expertisen ordnungsgemäß erstellt und abgegeben", begründete der Richter.
Die Firma Prolactal muss 100.000 Euro Strafe zahlen. Das Opfer, das auf Entschädigung geklagt hatte, ging leer aus und wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen. "Ob er genau diesen Käse gegessen hat oder nicht, ist eine Chance von 50:50", meinte der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Opferanwalt kündigte sofort Berufung an. Alle anderen verzichteten auf eine Erklärung.
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