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Deutsche Pkw-Maut: Niederlande überlegen Klage

Ausland
05.07.2014 08:06
Österreich könnte niederländische Unterstützung bei der geplanten Klage gegen die umstrittenen deutschen Pkw-Mautpläne bekommen. "Möglicherweise werden wir uns einer solchen Klage anschließen", sagte die niederländische Infrastrukturministerin Melanie Schultz van Haegen dem Nachrichtenmagazin "Focus" am Samstag. Auch ein führender EU-Parlamentarier kündigte Widerstand an.

"Sobald das Konzept vorliegt, werde ich prüfen, welche Schritte wir unternehmen können", sagte die rechtsliberale niederländische Politikerin. Das deutsche Mautsystem müsse jedenfalls so gestaltet sein, dass es "nicht diskriminierend oder unverhältnismäßig" sei. Verkehrsministerin Doris Bures hatte bereits mehrmals, zuletzt Anfang Juni, mit einer Klage gegen die deutsche Pkw-Ausländermaut beim Europäischen Gerichtshof gedroht.

"Das geht gar nicht, das ist Diskriminierung"
Der verkehrspolitische Sprecher der konservativen EVP-Fraktion im EU-Parlament, der Niederländer Wim van de Camp, sagte, es sei ausgeschlossen, die Pkw-Maut nur für Ausländer wirksam werden zu lassen. "Das geht gar nicht. Das ist Diskriminierung. Ich erwarte, dass die Kommission in diesem Punkt standhaft bleibt", sagte er dem "Focus".

Deutschland will von Ausländern 2,5 Mrd. Euro Maut kassieren
Deutschland will für die Benützung von Autobahnen eine Vignette einführen, faktisch aber nur ausländische Pkw-Lenker belasten. Die deutschen Autofahrer sollen nämlich in den Genuss einer Senkung der Kfz-Steuer im Ausmaß des Vignettenpreises kommen. Verkehrsminister Alexander Dobrindt sagte der "Bild"-Zeitung am Samstag, er rechne mit Einnahmen von 2,5 Milliarden Euro innerhalb der vierjährigen Legislaturperiode durch die Maut. Zugleich versprach er, dass deutsche Autofahrer nicht zusätzlich belastet werden.

Laut "Focus" gelang es Dobrindt nicht, die Bedenken von EU-Verkehrskommissar Siim Kallas zu zerstreuen. Kallas beharre weiter darauf, dass die deutschen Mautpläne EU-Bürger nicht diskriminieren dürfen und halte außerdem das europäische Verbot einer Verrechnung von Maut und Kfz-Steuer aufrecht.

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