"Kopf untergetaucht"

Patienten brutal misshandelt: Pfleger verurteilt

Österreich
25.09.2013 18:35
Ein ehemaliger Mitarbeiter des weststeirischen Pflegeheims Schwanberg ist am Mittwoch in Graz zu acht Monaten bedingter Haft sowie 2.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte mehrfach Patienten beschimpft und brutal misshandelt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Durch eine Anzeige im Herbst 2010 kam es zu einer Überprüfung des weststeirischen Landespflegeheims. Damals wurden Vorwürfe laut, dass Patienten misshandelt würden. Daraufhin wurde der Pflegedirektor suspendiert und gegen mehrere Angestellte ermittelt. Im Frühjahr 2011 wurde das Verfahren gegen zwei Verdächtige eingestellt, im Oktober auch das gegen den Direktor. Übrig blieb nun der Prozess gegen den Leiter einer Pflegestation, der laut Staatsanwaltschaft von 2000 bis 2006 Patienten misshandelt haben soll. Am ersten Prozesstag im August 2012 hatte sich der Steirer nicht schuldig bekannt.

"Alle als Trottel, Depp und so weiter beschimpft"
Nach mehreren Vertagungen sagten am Mittwoch noch einige Zeuginnen aus: Eine von ihnen schilderte, wie der Pfleger einer Patientin in das Hinterteil getreten hatte, worauf die betagte Frau zu Boden fiel. "Er hat auch alle als Trottel, Depp und so weiter beschimpft, er hatte überhaupt keinen Respekt vor ihnen", erzählte die Pflegehelferin.

Eine Diplomkrankenschwester berichtete, dass sie einen Vorfall bezüglich einer Patientin gemeldet habe und daraufhin entlassen wurde. Kurz darauf stellte man die Frau allerdings wieder ein. Schriftlich dokumentiert hatte die Krankenschwester die Übergriffe des Angeklagten nicht. "Es war nicht erwünscht, dass man etwas aufschreibt", schilderte sie. Teilweise äußerten sich die Zeuginnen eher zurückhaltend, was ganz besonders bei jenen deutlich wurde, die nach wie vor in Schwanberg tätig sind.

"Patienten in Wanne mit dem Kopf untergetaucht"
"Er hat einen Patienten in der Wanne mit dem Kopf untergetaucht, weil er sich nicht die Fingernägel schneiden lassen wollte", berichtete eine weitere Zeugin. Sie sei daraufhin mit ihren Kolleginnen zum Pflegedirektor gegangen, doch geschehen sei nichts. "Es ist niemals ein aktueller Vorfall an mich herangetragen worden", gab der Pflegedirektor, der am Mittwoch ebenfalls als Zeuge geladen war, an. "Hat es je Beschwerden über den Angeklagten gegeben?", fragte Richterin Elisabeth Juschitz. "Nur Beschwerden über den Dienstplan, nie über die Behandlung von Patienten", so der Zeuge.

Die Richterin sah die Schuld des Angeklagten jedoch als erwiesen an und sprach ihn wegen teils versuchter Körperverletzung sowie Quälens und Vernachlässigens einer wehrlosen Person schuldig. Er muss 240 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen, die Haftstrafe wurde bedingt ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Verteidigung kündigte volle Berufung an.

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