Unterschrift fehlte

Salzburg: Illegale Durchsuchung hat Nachspiel für Polizei

Österreich
06.06.2013 08:52
Eine Hausdurchsuchung im Salzburger Flachgau hat für einen Kriminalisten ein rechtliches Nachspiel: Der Beamte ermittelte gegen einen mutmaßlichen Drogenkurier, die nötige Anordnung der Justiz war aber noch gar nicht abgesegnet. Jetzt wird gegen den Inspektor ermittelt. Die Behörden schweigen zu der brisanten Causa.

Es dürfte eine behördenintern delikate Angelegenheit sein: Polizeidirektor Franz Ruf sagte auf "Krone"-Anfrage nur kurz: "Ich habe meinen Standpunkt der Justiz mitgeteilt. Offiziell kann ich dazu nichts sagen." Und auch Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft, schwieg inhaltlich. Nur so viel: "Wir werden anregen, dass uns der Akt abgenommen wird." Soll heißen: Ein mögliches Verfahren würde, wenn, dann in Linz stattfinden.

3,5 Kilogramm Marihuana im Reserverad
Hintergrund sind Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Drogenkurier aus dem Flachgau. Anfang März wurde der Salzburger (30) mitsamt seiner Familie von der ungarischen Polizei an der Grenze zu Serbien geschnappt. Im Reserverad hatte er knapp 3,5 Kilogramm Marihuana, das er offenbar von Serbien über Ungarn nach Österreich bringen wollte.

Also forderten die Kriminalisten vom Bezirkspolizeikommando Flachgau den Akt an und ersuchten um einen Durchsuchungsbefehl bei der Justiz - der auch bewilligt wurde. Einzig: Die dafür nötige schriftliche Anordnung war noch nicht vom Haftrichter abgezeichnet. Es fehlten der offizielle Stempel sowie eine zweite benötigte Unterschrift.

Bescheid ohne rechtliche Gültigkeit
Davon unbeirrt führten die Beamten die Hausdurchsuchung durch, mit Unterstützung von Spürhunden. Dabei wurden diverse Utensilien wie Laptop, schriftliche Aufzeichnungen, Handy sowie mehrere tausend Euro Bargeld sichergestellt. Geld, das der Beschuldigte mittlerweile wieder zurückbekommen hat. Denn nur wenige Tage später kam auf, dass der Durchsuchungsbescheid in dieser Form keine rechtliche Gültigkeit hatte.

Für einen der involvierten Beamten hat die illegale Razzia ein rechtliches Nachspiel. Der Inspektor sieht sich nämlich mit einer Anzeige konfrontiert. Der Vorwurf: Fahrlässige Verletzung des Hausrechts. Die Erhebungen dazu sind aber noch nicht abgeschlossen.

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