Imbiss abgerissen

OGH spricht in Endlos-Streit für “Würstl Wolf”

Österreich
23.02.2013 10:48
Der Streit tobt seit mehr als zehn Jahren und eskalierte 2010: Da riss die Stadt trotz laufender Verfahren einfach den Imbiss von Wolfgang Reiner (Bild) in Salzburg-Itzling ab. Illegal, so das Gericht. Die Stadt baute dort einen Kreisverkehr. Nun fällte sogar der Oberste Gerichtshof einen Beschluss in der Causa "Würstl Wolf".

"Die Stadt hat mir meinen Imbiss-Stand gestohlen", klagt Wolfgang Reiner alias "Würstl Wolf": "Und damit mich und meine Frau um die Existenz gebracht." Und zwar in einer Nacht-und-Nebel-Aktion. Am 12. August 2010 fuhren um halb fünf Uhr früh (!) die Bagger auf und machten seinen Imbiss platt. Die Enteignung der 400 -Gesamtfläche und der Abriss des Imbiss-Standes waren illegal, das stellten mehrere Höchstgerichts-Urteile fest. Reiner bezieht seither Notstandshilfe.

Doch jetzt kommt es noch dicker: Mit 24. Jänner hat der Oberste Gerichtshof ein weiteres Urteil des OLG Linz (gegen Reiner gerichtet) gekippt. Stets geht es dabei um den umstrittenen und unübersichtlichen Kreisverkehr am Ende der Rosa-Kerschbaumer-Straße im Salzburger Stadtteil Itzling. Der "Würstl Wolf"-Imbiss wurde abgetragen, weil die Stadt den Kreisverkehr unbedingt wollte. Doch das Salzburger Landesgericht stellte in einem Urteil vom 13. Juli 2012 (vier Monate nach der Verhandlung) fest: "Die Stadt muss den ursprünglichen Zustand wieder herstellen und den Kreisverkehr samt Bypass zurückbauen." Eine Ohrfeige für die Stadt-Juristen, denn ein Teil des Kreisverkehrs, so das Gericht, ist nach wie vor Pachtgrund von Reiner.

Die Stadt wandte sich daraufhin an das OLG Linz, wo die Berufung am 30. August einlangte. "Praktisch übers Wochenende wurde dort ein Urteil zugunsten der Stadt ausgefertigt", wundert sich Reiners Anwalt Wolfgang Maria Paumgartner: Der OLG-Spruch, der dem Landesgericht Salzburg eine "schikanöse Rechtsauslegung" vorwarf, war schon am 5. September fertig. Wolfgang Reiner ätzt: "Diese für ein Gericht ganz unübliche Hast erfolgte ganz sicher ohne politische Intervention aus Salzburg."

Fall zurück an erste Instanz verwiesen
Doch Reiner wehrte sich weiter: Mit seinem Beschluss vom 24. Jänner dieses Jahres (5 Ob 199/12v) gab der Oberste Gerichtshof nun der außerordentlichen Berufung Reiners statt. Anwalt Paumgartner: "Ein sensationeller Beschluss, denn die schikanöse Rechtsauslegung wird hier eindeutig verneint." Auch eine unrichtige und unvollständige Tatsachenfeststellung durch die Erst-Instanz in Salzburg sehen die Höchstrichter nicht. Der Streitfall wird zurück an die erste Instanz verwiesen, der die Höchstrichter nur einen Zusatzauftrag gaben: "Das Gericht möge prüfen, ob Reiner sich nach wie vor bemüht hat, eine mietvertragskonforme Nutzung des Grundstückes zu erreichen."

Wolfgang Reiner ist erleichtert: "Genau darum geht es ja in diesem Streit, deswegen liege ich ja seit mehr als zehn Jahren mit der Stadt im Clinch. Ich will meinen Würstlstand samt Inventar wieder - und zwar an Ort und Stelle." Die Chancen dafür stehen gut.

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